Städte sagen «ja, ja, ja»: zum Klimaschutz, zur OECD-Mindeststeuer und zum Covid-19-Gesetz
Klimaschutz und -anpassung stehen in den Städten weit oben auf der Prioritätenliste: Sie sind von der Klimaerwärmung speziell betroffen. Zunehmende Hitzewellen fallen besonders ausgeprägt aus, gegenüber Extremereignissen wie Starkregen oder Hochwasser sind sie besonders empfindlich. Entsprechend unterstützt der Städteverband das Klimaschutzgesetz (KIG), den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Bis 2050 müssen demnach die Treibhausgasemissionen «netto null» betragen. Verbindliche Zwischenziele zeigen den Weg dorthin. Die Städte nehmen bereits heute eine tragende Rolle ein, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dem KIG werden sie in ihren Bestrebungen unterstützt, nicht zuletzt dank den darin vorgesehenen Förderinstrumenten.
Städte an Ergänzungsteuer angemessen beteiligt
Im Rahmen einer OECD-Steuerreform führen die Mitgliedstaaten eine Mindeststeuer über 15 Prozent für Unternehmen, die international tätig sind und einen Umsatz von jährlich mindestens 750 Mio. Franken erwirtschaften, ein. Der Bundesrat und das Parlament beschlossen, die Reform mit einer neu zu schaffenden Ergänzungssteuer umzusetzen, wofür ein obligatorisches Referendum vonnöten ist. Der Städteverband und seine Sektion, die städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD), begleiteten die Arbeiten zur Umsetzung eng mit. Sie konnten erreichen, dass die Städte und Gemeinden angemessen beteiligt werden sollen. Folgerichtig beschloss der Vorstand die Ja-Parole zur «Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen». Die Vorlage schafft Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen und sichert Steuereinnahmen in der Schweiz.
Verlängerung des Covid-19-Gesetzes ist vernünftig
Der Vorstand des Städteverbandes sagt unbestritten Ja zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes. Das Parlament verlängerte die Gültigkeitsdauer bis Juni 2024, um für den Fall einer neuen Welle Massnahmen ergreifen zu können. Dazu gehören das Covid-Zertifikat oder Rechtsgrundlagen, die z.B. eine frühzeitige Versorgung mit innovativen Arzneimitteln ermöglichen. Einschränkungen sind seit März 2022 zum Glück nicht mehr nötig gewesen, was unterstreicht, dass der Bundesrat das Gesetz zurückhaltend und vernünftig anwendet. Das Ja ist ein Ja zur Vernunft.