Gemeindeautonomie wird untergraben, Sicherheit gefährdet
Es ist schwer vorstellbar: Eine Gemeinde, in der ein Altersheim an einer dicht befahrenen Strasse liegt, möchte die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränken, damit den Seniorinnen und Senioren mehr Sicherheit geboten wird. Dies soll nun nicht mehr möglich sein, weil das Recht, mit 50 km/h zu fahren, höher gewichtet werden soll als die Sicherheit.
Die Motion «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern», der nach dem National- nun auch der Ständerat zugestimmt hat, verlangt genau dies: Tempo 50 soll im Strassenverkehrsgesetz für «verkehrsorientierte Strassen» innerorts festgeschrieben werden. Damit wird der Schweizer Föderalismus mit Füssen getreten. Es ist unverständlich, weshalb hier die Gemeindeautonomie beschnitten werden soll.
Bundesrat Rösti beim Wort nehmen
Der Städteverband wird bei der Umsetzung der Motion genau hinschauen. Er nimmt Bundesrat Albert Rösti beim Wort, der mit den jetzigen gesetzlichen Grundlagen die Hierarchie als gewährleistet betrachtet und qualifizierte Gründe (z.B. mehr Sicherheit oder weniger Lärm) für eine Temporeduktion anerkennt. «Von daher stellt sich mir die Frage, was wir noch zusätzlich tun könnten», sagte er anlässlich der Behandlung der Motion im Nationalrat.
Städte und Gemeinden kennen die lokalen Gegebenheiten in ihrem Gebiet und die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung am besten. Vielerorts werden die Vorteile von Tempo 30 geschätzt: Neben dem Aspekt der Sicherheit wird durch weniger Lärm die Lebensqualität erhöht und das Nebeneinander verschiedener Verkehrsmittel erleichtert. Eine Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich denn auch Tempo 30 am eigenen Wohnort. Zudem gibt es sehr wenige rein «verkehrsorientierte Strassen» in den Städten.
Netzhierarchie ist auch mit Tempo 30 gewährleistet
Mit Tempo 30 wird auch nicht die Funktionalität des Strassennetzes geschwächt. Auf Tempo-30-Strecken bleibt die Netzhierarchie klar erhalten. Durchgeführte Untersuchungen zeigen denn auch deutlich, dass kein Ausweichverkehr auf Quartierstrassen auftritt. Sollte sich Ausweichverkehr in einem Quartier in einem Einzelfall ergeben, können die Städte einfache Begleitmassnahmen treffen, z.B. durch bauliche Massnahmen oder Einbahnstrassen.