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Wenig mutiges CO2-Gesetz

15. März 2024 – Das Parlament hat ein neues CO2-Gesetz mit Zielen bis 2030 verabschiedet. Die Städte begrüssen dies, hätten sich aber ehrgeizigere Beschlüsse gewünscht. Insbesondere beim Gebäudeprogramm und bei den thermischen Netzen wurden Chancen verpasst.

Das revidierte CO2-Gesetz legt die konkreten Ziele bis 2030 fest. Bis dann sollen die Treibhausgase halbiert werden. Das CO2-Gesetz setzt das Klimaschutzgesetz um.

 

Die Städte als Antreiberinnen und Betroffene des Klimawandels begrüssen grundsätzlich, dass es einen gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene gibt. Sie hätten sich jedoch mutigere und ambitionierte Beschlüsse gewünscht, damit die Klimaziele des Parisers Abkommen erreicht werden können.

 

Namentlich die Fernwärme hat grosses Potenzial: Oft ist sie in den dicht besiedelten Städten die sinnvollste Alternative zu fossilen Heizungen, bedarf jedoch hoher Investitionen und ist entsprechend risikobehaftet.

 

Aus Städtesicht standen in der parlamentarischen Debatte zum CO2-Gesetz folgende Punkte im Fokus:

  • Gebäudeprogramm: Es finanziert energetische Gebäudesanierungen und den Ersatz von fossilen Heizungen mit. Der Städteverband hatte eine Erhöhung der CO2-Abgabe resp. deren Teilzweckbindung verlangt; um die Finanzierung des Programms längerfristig zu sichern. Das Parlament verpasste diese Chance.
  • Bürgschaften für thermische Netze: Der Städteverband hatte einen Fonds für Bürgschaften gefordert. Das Parlament wollte davon nichts wissen. Der Städteverband wird sich dafür einsetzen, dass zumindest eine adäquate Risikoabsicherung in den Verordnungen zum Klimaschutzgesetz verankert wird.
  • Öffentlicher Verkehr: In der Schweiz werden heute noch rund 5'000 Dieselbusse und 140 dieselbetriebene Schiffe eingesetzt. Deren Elektrifizierung soll gefördert werden. Der Städteverband begrüsst dies.

Unabhängig der Beschlüsse des Parlaments, nehmen die Städte ihre Verantwortung zur Umsetzung der Klimaziele wahr. Sie haben ambitionierte Klimastrategien definiert und setzen zahlreiche Initiativen und Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen um. Die städtischen Gemeinden brauchen aber auch einen geeigneten gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene, der ihnen Planungs- und Finanzsicherheit gibt und sie dadurch in ihren klimapolitischen Bestrebungen unterstützt. Um das Netto-Null-Ziel bis 2050 überhaupt erreichen zu können, muss die Schweiz eine wirksamere Klimapolitik ab 2030 definieren. Die entsprechenden Arbeiten müssen frühzeitig an die Hand genommen werden.

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