Weiterhin zu wenig Lärmschutz
Viele Bauprojekte sind in den Städten blockiert, weil Einsprachen wegen zu viel Lärm hängig sind. Damit wird die Innenverdichtung verlangsamt und die Wohnungsknappheit akzentuiert. Im Rahmen der Beratungen zum revidierten USG sollte dieser Zielkonflikt aufgelöst werden. Der Nationalrat hatte den Lärmschutz zu Gunsten der Bautätigkeit völlig ausgehöhlt. Die UREK-S verlangt nun Folgendes: Wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird und die Fenster hauptsächlich eine Beleuchtungsfunktion haben, sollen keine Lärmgrenzwerte bei offenem Fenster eingehalten werden müssen. Dies geht den Städten zu weit.
Die Haltung des Städteverbandes: Die Lüftungsfensterpraxis
Der Städteverband hat sich für eine umfassende Lüftungsfensterpraxis mit Lärmoptimierung und Kompensationsmassnahmen eingesetzt, die eine gute Balance zwischen Bautätigkeit und Lärmschutz gebracht hätte. Demnach müssen die Grenzwerte eingehalten werden, wenn ein Fenster in jedem Raum geöffnet ist.
Immerhin: Gemeindeautonomie soll gewährleistet werden
Für den Städteverband die effektivste Lösung zum Lärmschutz ist die Reduktion des Lärms an der Quelle, sprich Temporeduktion beim Strassenverkehr. Davon wollten die Räte nichts wissen, mehr noch: Der Nationalrat wollte gar die Gemeindeautonomie aushebeln und den Städten verbieten, auf «verkehrsorientierten Strassen» (häufig Hauptstrassen) als Lärmschutzmassnahme Tempo 30 einzuführen. Die UREK-S will dies nun aber korrigieren.
Der Städteverband wird sich auch im Ständerat für eine Verbesserung der Lebensqualität einsetzen.