Kantone, Städte und Gemeinden sagen Ja zum ausgewogenen Stromgesetz
Die Schweizer Bevölkerung sowie Bundesrat und Parlament haben sich zum Ziel gesetzt, dass die Schweiz bis spätestens 2050 klimaneutral und sich vollständig mit erneuerbaren Energien versorgen wird. Kantone, Städte und Gemeinden unterstützen diese Ziele und engagieren sich täglich dafür, dass sie erreicht werden können.
Damit dies gelingt, wird künftig massiv mehr erneuerbarer Strom benötigt als bisher, unter anderem für Elektroautos und Wärmepumpen. Ohne den entsprechenden Zubau im Inland steigt die Abhängigkeit vom Ausland, insbesondere im Winter, und damit das Risiko einer Strommangellage.
Stärkung der Versorgungssicherheit
Das Stromgesetz schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, damit die inländische, erneuerbare Stromproduktion insbesondere im Winterhalbjahr gesteigert werden kann. Es leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag für eine sichere und saubere Stromversorgung und zur Stärkung der Unabhängigkeit der Schweiz.
Der Ausbau soll prioritär auf Gebäuden und Infrastrukturen stattfinden, wo auch das grösste Ausbaupotenzial besteht. Das Stromgesetz schafft die notwendigen Anreize, damit dieses Potenzial genutzt werden kann. Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, wird dies aber nicht reichen. Es braucht daneben auch Wasserkraftwerke, Wind- sowie Solaranlagen auf freien Flächen. Dort soll der Ausbau so schonend und zurückhaltend wie möglich ausfallen. Auch dafür sorgt das Stromgesetz.
Interessen von Natur, Landschaft und Landwirtschaft werden berücksichtigt
Mit dem Stromgesetz sollen für Solaranlagen auf freien Flächen sowie auch für Windkraftanlagen gezielt geeignete Gebiete in den kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden. Beim Ausscheiden dieser Gebiete müssen die Interessen von Natur und Landschaft sowie der Landwirtschaft berücksichtigt werden. Neben den Eignungsgebieten können die Kantone auch Gebiete bestimmen, auf denen sicher nicht gebaut werden darf. Der Bau von Produktionsanlagen ist in wichtigen Biotopen sowie Wasser- und Zugvogelreservaten grundsätzlich ausgeschlossen.
Kantone und Gemeinden behalten ihre Rechte
Bei der Festlegung dieser Gebiete im Richtplanen werden die Gemeinden stets mit einbezogen. Sie können zudem – genauso wie die Umweltverbände – die kantonale Planung gerichtlich anfechten, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Solar- und Windanlagen müssen sämtliche Planungs- und Bewilligungsverfahren durchlaufen. Einzig bei wenigen ausgewählten Wasserkraftprojekten werden die Verfahren gestrafft. Damit bleiben die Mitsprachrechte der Gemeinden auch auf Projektebene gewahrt.
Das Stromgesetz stellt also einerseits den Schutz von Natur, Landschaft, Wald und Kulturland sicher, anderseits hält es an den geltenden Rechten von Kantonen und Gemeinden fest.
Ausgewogen und unabdingbar
Das Stromgesetz ist ein ausgewogener Kompromiss, der im Parlament mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Eine Ablehnung der Vorlage würde die Schweizer Energiepolitik um Jahre zurückwerfen, die Versorgungssicherheit gefährden und die Abhängigkeit vom Ausland erhöhen.
Deshalb engagieren sich Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsam für ein Ja am 9. Juni. Das Stromgesetz ist ein wichtiger, unabdingbarer Schritt in Richtung einer sicheren, klimaneutralen und unabhängigeren Schweizer Energieversorgung.
Kontakt für Rückfragen:
- Anders Stokholm, Präsident Schweizerischer Städteverband, Stadtpräsident Frauenfeld, Tel. 079 574 05 30
- Roberto Schmidt, Präsident EnDK, Staatsrat Kanton Wallis, Tel. 079 220 32 29
- Stephan Attiger, Präsident BPUK, Regierungsrat Kanton Aargau, Tel. 031 320 16 90
- Hannes Germann, Präsident Schweizerischer Gemeindeverband, Ständerat, Tel. 079 401 00 01