Appell der Städte: Es braucht eine mehrheitsfähige Lösung
Ausgangspunkt ist die parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung». Diese verlangt, dass die zeitlich befristeten Finanzhilfen des Bundes im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung in eine stetige Unterstützung überführt werden.
Der Städteverband ist überzeugt von der Notwendigkeit der Vorlage für die Volkswirtschaft und die Standortförderung, für die Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für die frühe Förderung und die Chancengerechtigkeit. Der Städteverband hatte das Modell des Nationalrats unterstützt, steht aber auch dem Vorschlag der WBK-S offen gegenüber.
Es soll jenes Modell umgesetzt werden, das die Ziele der parlamentarischen Initiative effizient erreicht und gleichzeitig politisch mehrheitsfähig ist.
Der Vorschlag des Nationalrats sah eine zweiteilige Vorlage vor: Einerseits sollten die Eltern wirkungsvoll entlastet werden, indem sich der Bund mit 20% an den Kosten der institutionellen Kinderbetreuung bis zum Ende der Primarschulzeit beteiligt. Dafür hat er rund 700 Mio. Franken pro Jahr veranschlagt. Zusätzlich wollte der Nationalrat rund 60 Mio. Fr. pro Jahr für Programmvereinbarungen mit den Kantonen einsetzen, um die Schliessung von Angebotslücken, die Qualitätsentwicklung und die Politik der frühen Kindheit zu fördern.
Die Vernehmlassungsvorlage der WBK-S sah – wie der Nationalrat – eine Umsetzung der Vorlage in zwei Teilen vor: Einerseits eine Reduktion der Elternbeiträge für die institutionelle Kinderbetreuung, andererseits Programmvereinbarungen zu Weiterentwicklung des Angebots. Auch die WBK-S will den grössten Teil der insgesamt vorgesehenen finanziellen Mittel für die Senkung der Elternbeiträge einsetzen. Dies begrüssen die Städte.
Zur Senkung der Elternbeiträge schlägt die WBK-S im Gegensatz zum Nationalrat vor, eine Betreuungszulage über das Familienzulagengesetz auszurichten (keine Verankerung der proportionalen Bundesbeteiligung in einem neuen Gesetz). Den Geltungsbereich will sie auf das vollendete 7. Lebensjahr des Kindes zu beschränken. Die Finanzierung soll nicht durch Bundesmittel, sondern rein über die Arbeitgeber sichergestellt werden.
Ja zu Umsetzung über das Familienzulagengesetz, Nein zu reiner Arbeitgeberfinanzierung
Zu diesen grundlegenden Abweichungen vom Nationalratsmodell hat der Städteverband folgende Haltung:
- Für die Kantone, Städte und Gemeinden ist eine administrativ einfache Lösung wichtig. Sie begrüssen die Ausrichtung und Durchführung der Betreuungszulage über das Familienzulagensystem, weil sie dieses Modell ebenfalls als administrativ einfacher einschätzen.
- Die Finanzierung rein über Beiträge von Arbeitgebern (und gegebenenfalls Arbeitnehmenden) erachtet der Städteverband jedoch nicht als angemessen und auch nicht als mehrheitsfähig. Dem Bund kommt gemäss Bundesverfassung eine Mitverantwortung zu. Zudem profitiert er ebenfalls von einem guten Angebot in der familienergänzenden Kinderbetreuung (Standortförderung, Fachkräftemangel, Steuereinnahmen). Der Bund steht deshalb auch in der finanziellen Mitverantwortung und soll einen substanziellen Teil der Kosten der Betreuungszulagen tragen.
- Die Einschränkung des Geltungsbereichs bedauert der Städteverband. Für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte die Betreuung im Früh- und im Schulbereich zusammengedacht werden. Er anerkannt allerdings, dass der Handlungsbedarf in den ersten Lebensjahren weit grösser ist und kann deshalb die Einschränkung des Geltungsbereichs im Sinne eines Kompromisses mittragen.
In Bezug auf die Programmvereinbarungen will die WBK-S weniger Mittel einsetzen als der Nationalrat und setzt andere inhaltliche Schwerpunkte. Der Städteverband erachtet den ursprünglichen Vorschlag des Nationalrats als zielführender, ist aber auch da zu Kompromissen bereit. Hauptsache es wird rasch eine mehrheitsfähige Lösung gefunden.
Auskunft:
Martin Flügel, Direktor, 079 743 90 05