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Kulturbotschaft 2025-2028: Die Städte setzten sich für glaubwürdige Kulturbotschaft ein

28. August 2024 – Die Städte betrachten die Kulturförderung als eine der zentralen Aufgabe der öffentlichen Hand. Städte und Gemeinden tragen rund die Hälfte der öffentlichen Ausgaben für Kultur, sie fördern professionelles Kulturschaffen oder auch Anlässe der Laienkultur und ermöglichen den Betrieb von Kulturinstitutionen. Kulturelle Vielfalt, Partizipation und Integration wird damit ermöglicht. Entsprechend grosse Bedeutung messen die Städte der Kulturbotschaft 2025-2028 bei. Dabei werden die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung und alle vier Gesetzesanpassungen unterstützt. Damit die Ausgewogenheit zwischen Massnahmen und Finanzierung gewährleistet wird, braucht es nun allerdings auch seitens des Nationalrats punktuelle Anpassungen für zusätzliche Aufträge und keine neuen Kürzungen.

Valeria Lucentini – Leiterin Kulturpolitik SSV

 

Die Städte verantworten fast die Hälfte der öffentlichen Kulturförderung Schweiz, weitere 40 Prozent tragen die Kanone. Trotz des eher kleinen Förderanteils von 11 Prozent wird der dem Bund und damit der Kulturbotschaft 2025-2028 eine grosse Bedeutung zugesprochen. Dies gilt für die strategische Ausrichtung der Kulturförderpolitik des Bundes, aber auch für Aufgaben der Kulturförderung, die andere Staatsebenen nicht übernehmen können. So unterstützen die Städte denn auch die Kulturbotschaft 2025-2028 und alle vier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Dabei monieren sie vor allem, dass das ausgewogene Verhältnis zwischen Massnahmen und Finanzmitteln nicht immer gegeben ist. Sie erwarten vom Nationalrat, dass er entsprechende Anpassungsanträge unterstützt und eine effektive wirkungsvolle Kulturförderung gewährleistet wird.

 

Zusätzliche parlamentarische Aufträge, Mittelerhöhung Netzwerke Dritter

Dies gilt explizit für den Erhalt des nationalen Kulturerbes (Vorlage 5), ist es doch eine zentrale Aufgabe des Bundes. Die vom Bund unterstützten Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter, sind wichtige und anerkannte Kompetenz- und Vermittlungszentren des nationalen Kulturerbes. Sie brauchen eine nachhaltige und kontinuierliche Förderung. Damit diese Aufgabe auch weiterhin erfüllt werden kann, ist die vom Ständerat und den Kommissionen vorgeschlagene leichte Erhöhung des Finanzrahmens von 2 Millionen Franken für die Umsetzung der zusätzlichen parlamentarischen Aufträge zu Provenienzforschung (22.3023), Ort der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus (21.3172, 21.3181), Geschichte der Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz (19.3627) auch im Nationalrat zu unterstützen. Eine interne Kompensation der Mehrkosten würde das nationale Kulturerbe markant schwächen.

 

 

Keine Kürzung der finanziellen Mittel von Pro Helvetia

Die nationalrätlichen Kommissionen (WBK-N, FK-N) haben eine Kürzung der Mittel von Pro Helvetia um 6.5 Millionen Franken vorgeschlagen. Eine solche Kürzung hätte direkte Auswirkungen auf die Kunstschaffenden, die international gefragt sind, und auf ihre Karrieren. Pro Helvetia nimmt die Aufgabe der nationalen und internationalen Verbreitung von Schweizer Kulturprojekten im Rahmen des föderalistischen Zusammenspiels wahr. Eine Beschneidung der Mittel für die Auslandaktivitäten der Schweizer Kulturstiftung hätte direkte negative Folgen für viele Kulturschaffenden. Das wirkt sich auch im eigenen Land aus und würde die Städte und Kantone belasten. Ihre finanziellen Kapazitäten für die Diffusion sind begrenzt und sie sind auf die Stiftung angewiesen. Damit wird Schweizer Kultur international sichtbar gemacht und ihre eigene kulturelle Bedeutung gestärkt. Aus Sicht der Städte müssen allfällige negativen Folgen vermieden werden. Wir plädieren dafür, dass der Nationalrat diese Mittelkürzung wieder streicht und dem Bundesrat und dem Ständerat folgt.

 

Unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe: einseitige Aufrufbarkeit

Im Kulturgütertransfergesetz verankert der Bund die Grundlagen für den Einsatz einer unabhängigen Kommission, die Empfehlungen für historisch belastetes Kulturerbe abgeben kann. Damit wird der parlamentarische Auftrag (21.4403) umgesetzt. Die Städte begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagene einseitige Aufrufbarkeit beim Einsatz der Kommission, damit, die «nicht bindende Empfehlungen» auch bei erarbeitet werden können, wenn nicht alle Parteien dem Gesuch zustimmen. 

Damit wird auch bei Differenzen zweier Parteien oder bei Verjährung eine ausgewogene und fachlich fundierte Einschätzung möglich. Der Ständerat möchte hier unnötigerweise erschweren mit einer beidseitigen Aufrufbarkeit. Die Städte begrüssen, dass die Nationalratskommission bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen einseitigen Aufrufbarkeit bleiben möchte, und empfehlen dem Nationalrat seiner Kommission zu folgen.

 

Verankerung der Baukultur im Natur- und Heimatschutzgesetz

Für die Städte ist die Verankerung der hohen Baukultur im Natur- und Heimatschutzgesetz wichtig. Sie ist ein Selbstverständnis für eine qualitativ gute Innenentwicklung, die gute planerische und bauliche Lösungen umfasst. Ihre Festschreibung im Gesetz ermöglicht ein Arbeiten im verlässlichen Rahmen für die einzelnen Akteurinnen. Sie führt weder zu mehr Regeln noch Kosten, sondern sie ermöglicht vielmehr allen Involvierten, auch dem Bund, in den oft komplexen Prozessen eine kontinuierliche koordinierte Arbeit auf nationaler und internationaler Ebene. Die Städte sind erfreut, dass die Nationalratskommission diese Gesetzesanpassung eingetreten ist, und empfehlen dem Rat zu folgen. Die beantragten Mittel sind zudem grosso modo für denkmalpflegerische und archäologische Massnahmen vorgesehen, die u.a. aufgrund des Klimaschutzes und der Klimaanpassung notwendig sind.

 

Massnahmen zur Stärkung der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden

Die in der Botschaft formulierten Massnahmen, die auf eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden zielen und ihre soziale Sicherheit stärken, werden seitens der Städte begrüsst. Die aufgeführten Ziele sind Umsetzungen oder Weiterführungen der Arbeiten des Nationalen Kulturdialogs. Diese Massnahmen sind notwendig und unverzichtbar. Sie unterstützen die von vielen Städten bereits getragenen Ansätze, die Risiken des Prekariats zu verringern und das Kulturschaffen nachhaltiger zu fördern. Die Städte unterstützen diese Massnahmen. In diesem Sinne haben wir uns auch bei den anvisierten Anpassungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenversicherung geäussert.

 

Eine verlässliche Finanzierung und Zusammenarbeit aller Staatsebenen

Die Städte nehmen ihre Rolle in der öffentlichen Kulturförderung mit grossem Engagement wahr Die Bedeutung von Kultur in allen Belangen, wirtschaftlich, sozial und symbolisch ist enorm und lässt sich kaum beziffern. Ein Zusammenspiel der Staatsebenen ist unabdingbar. Entsprechend erwarten die Städte vom Bund, dass er auch seine Rolle wahrnimmt und entsprechende Rahmenbedingungen für eine verlässliche Förderung schafft.

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