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Anstossfinanzierung für Kinderbetreuung verlängert bis Ende 2026

01. Oktober 2024 – Die Städte begrüssen, dass das Parlament die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende 2026 weiterfinanzieren will, und fordern, dass danach ein dauerhafter Finanzierungsbeitrag des Bundes existiert.

Beide Räte haben in der Schlussabstimmung der Verlängerung der Bundesbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende 2026 zugestimmt. Ansonsten würden diese per Ende 2024 auslaufen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bundesbeiträge gewährleistet sind, bis das Parlament die momentan laufenden Arbeiten an einer Folgelösung im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) abgeschlossen hat.

 

Für die Städte ist eine Bundesbeteiligung an der familienergänzenden Kinderbetreuung von grosser Bedeutung. Es braucht alle drei Staatsebenen, um die Kosten für die Eltern zu senken und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern sowie den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die Bundesbeteiligung ist gerechtfertigt, weil auch die Bundesebene profitiert, wenn mehr Steuereinnahmen generiert werden, Personen mehr in die Sozialwerke einzahlen und die Standortattraktivität verbessert werden kann.

 

Die Städte fordern das Parlament auf, rasch einen Kompromiss zu finden, damit die bisherige Anstossfinanzierung Ende 2026 lückenlos durch einen zeitgemässen und dauerhaften Finanzierungsbeitrag des Bundes abgelöst werden kann. Es geht nicht an, dass der Bund in diesem gesellschaftspolitisch wichtigen Bereich angesichts der angespannten Finanzlage auf einen Beitrag verzichtet.

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