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Individualbesteuerung ersetzt die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren

01. Oktober 2024 – Eine knappe Mehrheit im Nationalrat hat die Individualbesteuerung gutgeheissen. Der Städteverband begrüsst diesen Entscheid. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Bundeshaushaltes sollen die Mindereinnahmen aber begrenzt werden.

Aus Sicht des Städteverbandes trägt die Individualbesteuerung (24.026) als modernes Familienbesteuerungsmodell den sozioökonomischen Entwicklungen und dem gesellschaftspolitischen Wertewandel der letzten Jahrzehnte sowie der Gleichstellung von Mann und Frau am besten Rechnung. Das System der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren entspricht nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Realitäten, in denen vermehrt beide Partner erwerbstätig sind. Der SSV begrüsst es daher, dass der Nationalrat einen indirekten Gegenvorschlag zu der von den FDP-Frauen eingereichten Steuergerechtigkeits-Initiative «für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» gutgeheissen hat.

Die Beseitigung der Heiratsstrafe generiert allerdings Mindereinnahmen auf Bundesebene. Gemäss Botschaft des Bundesrates (2024) und verschiedenen Studien (u.a. Avenir Suisse 2020 / Ecoplan 2019) weist die Individualbesteuerung ein deutlich besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf als alternative Steuermodelle (z.B. Vollsplitting).

Die Individualbesteuerung ist das einzige Modell, das eine zivilstandesunabhängige Besteuerung ermöglicht. Sie trägt damit dem gesellschaftlichen Wandel am besten Rechnung und bildet die Diversität der Lebensmodelle, wie sie insbesondere in den Städten existieren, besser ab. Die Einführung der Individualbesteuerung steigert zudem die Anreize zur Erwerbstätigkeit für Zweitverdienende, da diese flexibler auf Veränderungen in der Steuerlast reagieren. Das grösste Potenzial für positive Beschäftigungseffekte besteht gemäss Botschaft des Bundesrates bei verheirateten Zweitverdienenden.

 

Der aktuelle Variante des Nationalrates würde aber den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Bundes zu stark einschränken. Insbesondere für weitere Massnahmen, die nötig sind, damit der angestrebte positive Erwerbsanreiz erreicht werden kann (z.B. Finanzierung familienergänzende Kinderbetreuung), sind stabile Steuereinnahmen notwendig. Die Mindereinnahmen sollen daher auf maximal 0.5 Mrd. begrenzt werden.

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