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Kulturbotschaft 2025-2028

01. Oktober 2024 – Die Beratung zur Kulturbotschaft nahm in der Herbstsession weitere Hürden. Die Städte unterstützen die Kulturbotschaft 2025–2028 und alle Gesetzesänderungen, ist doch die Kulturförderung eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand.

An der Kulturbotschaft des Bundes konnten wichtige finanzielle Justierungen vorgenommen werden. So wurden für die zusätzlichen parlamentarische Aufträge im Bereich Netzwerke Dritter die Mittel erhöht. Damit kann der Bund eine zentrale Aufgabe, den Erhalt des nationalen Kulturerbes, erfüllen. Sind doch vom Bund unterstützte Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter wichtige und anerkannte Kompetenz- und Vermittlungszentren des nationalen Kulturerbes. Sie brauchen eine nachhaltige und kontinuierliche Förderung. Für die zusätzlichen parlamentarischen Aufträge zu Provenienzforschung (22.3023), Ort der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus (21.3172, 21.3181), Geschichte der Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz (19.3627) hat das Parlament notwendige zusätzliche Mittel von 2 Millionen Franken für die Umsetzung gesprochen.

 

Die diskutierten Kürzungsvorschläge der Mittel von Pro Helvetia konnten abgewendet werden. Der Städteverband ist darüber erfreut. Denn die Schweizer Kulturstiftung nimmt nämlich im föderalistischen Zusammenspiel von Gemeinden, Kantonen und Bund insbesondere die Aufgaben der nationalen und internationalen Verbreitung von Kulturprojekten aus der Schweiz wahr und unterstützt jährlich weit über 4000 Projekte.

 

Nun sind in der inhaltlich und thematisch stimmigen Kulturbotschaft die Ambitionen zwar noch immer hoch, die geplanten Massnahmen aber richtig. Mit den jetzigen Finanzmitteln und der entsprechenden Prioritätensetzung sind sie umsetzbar; dabei bleibt zu hoffen, dass der finanzielle Rahmen in der anstehenden Sparübung nicht angetastet wird.

 

Noch Differenzen gibt es im Kulturgütertransfergesetz, bei der unabhängigen Kommission für historisch belastetes Kulturerbe und deren einseitigen Aufrufbarkeit. Sie sollen an der nächsten Kommissionssitzung des Ständerats bereinigt werden. Aus Sicht der Städte ist es erfreulich, dass der Bund im Kulturgütertransfergesetz die Grundlagen für den Einsatz einer unabhängigen Kommission für historisch belastetes Kulturerbe verankert. Diese Kommission soll «nicht bindende Empfehlungen» abgeben und setzt damit den parlamentarischen Auftrag 21.4403 um. Die Erfüllung dieses Auftrags würde allerdings unnötigerweise erschwert oder gar blockiert, wenn zuerst das Einverständnis aller Parteien eingeholt werden müsste, damit eine Kommission Empfehlungen ausarbeiten kann.

Diese Hürde, die etwa bei Verjährung oder Differenzen beider Parteien einer ausgewogenen und fachlich fundierten Einschätzung zuwiderläuft, sollte der Ständerat aus Sicht der Städte wieder streichen und bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen einseitigen Aufrufbarkeit bleiben und dem Nationalrat folgen.

 

Wenig erfreulich ist, dass die Verankerung der hohen Baukultur im Natur- und Heimatschutzgesetz auf Ablehnung stiess. Für die Städte ist eine hohe Baukultur umso wichtiger, als eine qualitätsvolle Innenentwicklung gute planerische und bauliche Lösungen erfordert.

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