Familienergänzende Kinderbetreuung: Städteverband begrüsst indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative
Die parlamentarische Diskussion um die finanzielle Beteiligung des Bundes an der familienergänzenden Kinderbetreuunggeht mit einem Vorschlag der zuständigen Kommission des Ständerats (WBK-S) weiter. Dieser hält am Ziel fest, Eltern finanziell zu entlasten und sieht dazu eine Betreuungszulage über das Familienzulagengesetz vor. Zudem soll die Vorlage als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative dienen. Der Städteverband befürwortet das.
Allerdings will die Kommissionsmehrheit, dass die Finanzierung einzig den Kantonen überlassen wird, die dazu Arbeitgeber und Arbeitnehmende in die Pflicht nehmen können. Aus Sicht der Städte ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes aber unbedingt notwendig. Dem Bund kommt gemäss Bundesverfassung eine Mitverantwortung zu. Zudem profitiert er ebenfalls von einem guten Angebot in der familienergänzenden Kinderbetreuung (Standortförderung, Fachkräftemangel, Steuereinnahmen).
Ferner begrüsst der Städteverband, dass auch die ständerätliche Kommission die Programmvereinbarungen als wichtigen Teil der Vorlage betrachtet. Die Qualitätsförderung gehört hier für die Städte aber zwingend mit dazu und darf nicht gestrichen werden.
Der Städteverband ist überzeugt von der Notwendigkeit der Vorlage für die Volkswirtschaft und die Standortförderung, für die Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für die frühe Förderung und die Chancengerechtigkeit. Von Beginn weg waren und sind folgende drei Zielsetzungen aus Sicht des Städteverbands wegweisend und in dieser Reihenfolge zu priorisieren: die Senkung der Betreuungskosten für die Eltern, der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote sowie die Verbesserung der Betreuungsangebote (Qualität).