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Vorschau auf die Wintersession 2024: Die Städte begrüssen eine Finanzierung der Betreuung durch EL und fordern Bundesgelder für Kitas

25. November 2024 – Die Aufnahme der Finanzierung von Betreuungsleistungen in das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und die Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung sind für die urbane Schweiz von grosser Bedeutung. Die Städte begrüssen ein breites Verständnis von Betreuung und empfehlen eine stetige finanzielle Beteiligung des Bundes für Kitas.

Die Städte sind von der demografischen Alterung stark betroffen, immer mehr betagte Menschen leben in den Städten und möchten möglichst lange in ihren Wohnungen bleiben können. Der Städteverband begrüsst deshalb die Änderungen am Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, insbesondere das breite Verständnis von Betreuung, das eine Finanzierung von Betreuungsleistungen unabhängig von der Wohnform und vom Bezug einer Hilflosenentschädigung vorsieht. Der Städteverband unterstützt ebenso, den psychosozialen Aspekt von Betreuung mitzuberücksichtigen. Für die Städte ist dies ein wichtiges Anliegen, da sie vor Ort sehen, dass vor allem auch die psychosoziale Komponente wichtig ist, damit Personen länger zu Hause wohnen können. Zudem ermöglicht die Kommission eine flexiblere Handhabung der Pauschalen, was ebenfalls im Sinn der Städte ist.

 

Bund ist bei Kitas in der Mitverantwortung

Für die familienergänzende Kinderbetreuung (Kitas) steht eine Ablösung der bisherigen Anschubfinanzierung des Bundes zur Debatte. Die ständerätliche Kommission will die Finanzierung den Kantonen überlassen, die ihrerseits Arbeitgebende und Arbeitnehmende in die Pflicht nehmen können. Die Berechnung der Betreuungszulage würde auf der Basis des Familienzulagengesetzes erfolgen. Zudem empfiehlt die Kommission, dass die Vorlage als indirekter Gegenvorschlag der Kita-Initiative gegenübergestellt werden soll.

 

Der Städteverband begrüsst im Grundsatz, wenn die Betreuungszulage für die kommunalen Akteure administrativ einfacher umsetzbar ist. Ebenfalls begrüsst er die Empfehlung, die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative auszugestalten. Aus Sicht der Städte ist aber eine finanzielle Beteiligung des Bundes notwendig und angebracht. Dem Bund kommt gemäss Bundesverfassung eine Mitverantwortung zu. Zudem profitiert er ebenfalls von einem guten Angebot in der familienergänzenden Kinderbetreuung (Standortförderung, Arbeitskräftemangel, Steuereinnahmen).

 

Langfristig Wohnraum für diverse Bewohnerschaft anbieten

Ausserdem empfiehlt der Städteverband die Annahme der Parlamentarischen Initiative Suter «Gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Vorkaufsrecht für Gemeinden einführen» und die Motion Imboden «Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Immobilien bei Gemeinden für Aufgaben im öffentlichen Interesse ermöglichen». Dies weil die Städte von einem fakultativen Vorkaufsrecht für die kommunale Ebene als sinnvolle wohnungspolitische und raumplanerische Massnahme überzeugt sind. Diese Massnahme käme insbesondere jenen Städten zugute, in welchen der preisgünstige und gemeinnützige Wohnungsbau (zu) wenig vorhanden ist. So können Städte langfristig Wohnraum für möglichst verschiedene Bewohnende anbieten, denn gesellschaftliche Diversität ist ein unerlässlicher Qualitätsfaktor für das Leben und Wirtschaften in Städten.

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