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Die Städte setzen sich für eine zielführende Integrationspolitik ein

27. November 2024 – In der Schweiz sind die Städte wichtige Akteurinnen im Bereich der Integration. Sie setzen nicht nur die Aufgaben um, die ihnen von den anderen staatlichen Ebenen übertragen werden, sondern beteiligen sich auch an spezifischen städtischen und sozialen Projekten. Die Städte engagieren sich umfassend für die Integration, sehen sich jedoch durch gewisse Mängel in ihren Bemühungen behindert. Der Schweizerische Städteverband veröffentlichte seine Positionen im Oktober 2024.

Personen mit Migrationshintergrund leben grösstenteils in den Städten. Gemäss Statistik der Schweizer Städte 2024 sind 32% der Bevölkerung Ausländerinnen und Ausländer. In diesem Kontext setzen sich die Städte umfassend für die Integration ein. Dabei geht es nicht nur um Infrastrukturen und spezifische Integrationsmassnahmen, sondern auch darum, den Zugang zu Regelstrukturen, das heisst zu umfassenden staatlichen Leistungen (Pflege, Sozialhilfe, Arbeitsmarkt, usw.) zu vereinfachen. Erleichtert man Migrantinnen und Migranten die Inanspruchnahme solcher Leistungen, werden sie vor Isolierung geschützt und können wirksamer integriert werden. Um eine erfolgreiche Integrationspolitik der Städte zu gewährleisten, ist die Koordination mit den anderen staatlichen Ebenen von entscheidender Bedeutung. Aktuell binden die höheren staatlichen Ebenen die Städte nicht ausreichend in die kantonalen und staatlichen Programme ein, was zu Problemen führt.

 

In der Schweiz ist die Einwanderung verschiedenen Regelungen unterstellt: Den Bestimmungen über ausländische Personen, die durch das Bundesgesetz über die Ausländer und die Integration (AIG) und das Freizügigkeitsabkommen (FZA) geregelt werden, sowie den Asylbestimmungen, die auf dem Asylgesetz (AsylG) beruhen. Die beiden Gesetze haben unterschiedliche Funktionsweisen und müssen somit auch unterschiedliche Herausforderungen bewältigen. Deshalb fällt die Position der Städte je nach der betroffenen Bevölkerung unterschiedlich aus.

 

Integration ausländischer Personen (AIG und FZA)

Ausländerinnen und Ausländer, deren Integration dem Regelsystem (AIG und FZA) unterstellt ist, stellen den grössten Teil der eingewanderten Bevölkerung in der Schweiz dar. Davon kommt ein beträchtlicher Teil aus der Europäischen Union und profitiert somit von der Personenfreizügigkeit. Die Inklusion hängt hauptsächlich vom Zugang zu staatlichen Regelstrukturen ab. Heute sind der Bildungsbereich und die Beratung bei der Arbeitssuche für Migrantinnen und Migranten nicht immer leicht zugänglich, was die Integrationsfähigkeit der Betroffenen mindert. In gewissen Fällen wird die ausländische Bevölkerung dadurch, dass sie keine Ausbildung absolvieren kann, ihre Titel nicht anerkannt werden oder es schwierig ist, Arbeit zu finden, daran gehindert, sich von Unterstützungsangeboten zu befreien und ein menschenwürdiges Leben zu führen. Dies hat enorme Auswirkungen auf ihr Integrationspotenzial. Die Ausbildung und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gehören zu den Zuständigkeiten der höheren staatlichen Ebenen, und die Städte sind für die Erreichung ihrer Integrationsziele auf deren Engagement angewiesen.

 

Ausserdem müssen die Inanspruchnahme von Sozialhilfe und das Aufenthaltsrecht auf verhältnismässige Weise miteinander verknüpft werden. Derzeit führt die Tatsache, dass die Aufenthaltsbewilligung von der finanziellen Selbständigkeit abhängig gemacht wird, zu erheblichen Problemen bei der sozialen Sicherheit. Aus Furcht, dass ihr Aufenthaltsrecht widerrufen werden könnte, nehmen die Menschen die ihnen zustehenden Hilfen nicht in Anspruch, was die Integrationsbemühungen der Städte untergräbt.

 

Schliesslich ist eine starke Koordination zwischen den diversen staatlichen Ebenen entscheidend. Integration ist ein weites Feld, das verschiedene Zuständigkeiten tangiert. Dabei verfügen die Städte nicht immer über die notwendigen Mittel, um ihre Ziele zu verwirklichen. Sie müssen in die Vorbereitung und die Umsetzung der katnonalen Integrationsprogramme (KIP) einbezogen werden. Um eine zielführende Integrationspolitik zu gewährleisten, bedarf es zwingend des Einsatzes und der Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen.

 

Integration im Asyl- und Migrantenbereich (AsylG)

Die aus ihrem Herkunftsland geflüchteten Menschen, die in die Schweiz kommen, sind im Vergleich zu denjenigen aus dem regulären Ausländerbereich klar in der Minderheit. Sie stehen jedoch stark im Fokus der öffentlichen Debatte und sind zumindest zu Beginn stärker auf staatliche Unterstützung angewiesen. Auch für diese Bevölkerungsgruppe erweist sich eine gute Koordination zwischen den diversen Staatsebenen als wichtig. Alle staatlichen Ebenen müssen gewährleisten, dass sie ihre Aufgaben im Asylbereich wahrnehmen können und ein Grundverständnis für die Aufgaben der anderen Ebenen aufbringen. Die Städte nehmen ihre Rolle wahr und sind bereit, ihre Verantwortung zu übernehmen. Zu diesem Zweck müssen sie durch die höheren Staatsebenen dementsprechend miteinbezogen werden.

 

Im Asylbereich gibt es mehrere Statuskategorien (Geflüchtete, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S), für welche ein Recht auf verschiedene Hilfeleistungen besteht. Diese Differenzierung der Ansprüche erschwert nicht nur die Situation der Betroffenen, sondern auch die Arbeit der Städte. Die Unterschiedlichkeit der Regelungen je nach Aufenthaltsstatus der betroffenen Person behindert die Aktivitäten der Städte in den Bereichen Information, Unterbringung, Betreuung sowie berufliche und soziale Integration von Flüchtlingen und ist in administrativer Hinsicht sehr aufwändig. Ausserdem führen Ungleichbehandlungen zu sozialen Spannungen. Zudem ist es bei den meisten von den Städten vorgeschlagenen Integrationsangeboten ohnehin nicht möglich, die Betroffenen je nach Status unterschiedlich zu behandeln. Rechtsungleichheiten müssen daher abgeschafft und einzig in objektiv und klar gerechtfertigten Fällen beibehalten werden. Dabei ist eine Nivellierung gegen unten zu vermeiden, da dies die Integration erschweren würde.

 

Schliesslich stossen Personen, die sich im Asylverfahren befinden, auf diverse Integrationshemmnisse, die beseitigt werden müssen, damit die Politik der Städte erfolgreich sein kann. Ein vereinfachter Zugang zum Arbeitsmarkt, die Gewährleistung der Familienzusammenführung oder die Möglichkeit, den Aufenthaltsstatus zu einem früheren Zeitpunkt zu sichern sind Elemente, welche die Inklusion fördern.

 

Ein starkes Engagement der Städte im Inklusionsbereich

Für die von den Städten gewollte Gewährleistung der Lebensqualität braucht es soziale Durchmischung, sozialen Zusammenhalt und soziale Inklusion. Die Städte setzen sich daher umfassend für die Integration ausländischer Personen ein, und zwar durch Programme, Infrastrukturen und Dienstleistungen. Durch eine effiziente Koordination zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen können die Integrationsziele erreicht werden, die sich wiederum positiv auf die gesamte Gesellschaft auswirken.

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