Familienergänzende Kinderbetreuung: Ständerat will die Finanzierung ausschliesslich den Kantonen überlassen
Die vorgeschlagene Betreuungszulage über das Familienzulagengesetz stellt einen wichtigen Schritt dar, um Eltern finanziell zu entlasten. Der Städteverband ist überzeugt von der Notwendigkeit der Vorlage für die Volkswirtschaft und die Standortförderung, für die Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für die frühe Förderung und die Chancengerechtigkeit. Familien, die auf externe Betreuungsangebote angewiesen sind, profitieren von dieser direkten Unterstützung.
Die Städte bedauern jedoch, dass die Finanzierung ausschliesslich den Kantonen überlassen werden soll. Der Städteverband betont, dass der Bund gemäss Verfassung eine Mitverantwortung trägt und von einem guten Angebot in der familienergänzenden Betreuung selbst profitiert (Standortförderung, Fachkräftemangel, Steuereinnahmen). Eine finanzielle Beteiligung des Bundes ist aus Sicht der Städte unbedingt notwendig.
Darüber hinaus ist es aus Städtesicht nicht nachvollziehbar, dass der Ständerat die Programmvereinbarungen komplett streichen will. So verpasst es der Bund, seinen Beitrag zu einer flächendeckenden Weiterentwicklung dieses für die Gesellschaft und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtigen Bereichs zu leisten.
Der Städteverband wird sich im Nationalrat dafür einsetzen, dass sich der Bund finanziell an der Entlastung der Eltern beteiligt und die Programmvereinbarungen wieder in die Vorlage aufgenommen werden.