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Der Nationalrat lehnt ein fakultatives Vorkaufsrecht für Städte und Gemeinden ab

18. Dezember 2024 – Die beiden Vorlagen Parlamentarische Initiative Suter 23.465 «Gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Vorkaufsrecht für Gemeinden einführen» und Motion Weichelt (Imboden) 22.4301 «Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Immobilien bei Gemeinden für Aufgaben im öffentlichen Interesse ermöglichen» wurden vom Nationalrat in der Wintersession behandelt und abgelehnt. Beide forderten ein fakultatives Vorkaufsrecht für Städte und Gemeinden.

Der Städteverband fordert ein fakultatives Vorkaufsrecht für die Gemeindeebene aus verschiedenen Gründen.

  • Die Städte müssen die Sozialziele in der Wohnraumversorgung garantieren. Dies ist insbesondere in Zeiten der Wohnungsknappheit und der zusehenden Mietzinserhöhungen eine Herausforderung.
  • Bauland in den Städten ist knapp. Das erschwert es Städten, Bauland oder Immobilien für das Wahrnehmen von Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrzunehmen.
  • Die Städte möchten und müssen attraktive Lebensräume bleiben. Gesellschaftliche Diversität ist ein unerlässlicher Qualitätsfaktor für das Leben und Wirtschaften in Städten. Preisgünstiger und gemeinnütziger Wohnungsbau bilden eine Möglichkeit, wie Städte langfristig Wohnraum für möglichst verschiedene Bewohnende anbieten können und die gesellschaftliche Diversität und urbane Qualität so wahren können.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, brauchen die Städte mehr Handlungsmöglichkeiten, denn sie selbst kennen die Situation und jeweiligen Herausforderungen am besten. Eine Umfrage bei den Städten und städtischen Gemeinden hat ergeben, dass das fakultative Vorkaufsrecht als eine der zielführendsten Massnahmen zur Schaffung des mangelnden preisgünstigen Wohnungsraums eingeschätzt wird. Das fakultative Vorkaufsrecht bietet den Städten eine weitere Möglichkeit, diese grossen Herausforderungen anzupacken, falls sie es angebracht erachten.

 

Die Städte sind direkt konfrontiert mit den Auswirkungen der Innenentwicklung sowie der Wohnungsknappheit im Allgemeinen und im preisgünstigen Sektor im Speziellen. Sie wünschen sich Anerkennung und bessere Unterstützung durch die eidgenössische Politik für diese Herausforderungen. Die Städte halten deshalb an der Forderung für ein fakultatives Vorkaufsrecht für Immobilien und Grundstücke für die Gemeindeebene fest und hoffen in der Zukunft mehr Gehör auf Bundesebene dafür zu erhalten.

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