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Der Nationalrat verschärft das Mietrecht vorerst nicht weiter

21.03.2025 – Der Nationalrat schreibt die parlamentarische Initiative «Für Treu und Glauben im Mietrecht. Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei Notlage des Mieters» ab. Das freut den Städteverband, der die Vorlage zur Ablehnung empfahl, weil sie die Vermietendenseite einseitig begünstigt hätte. Aufgrund der schwierigen Lage auf dem städtischen Mietwohnungsmarkt ist für die Städte ist die Erhaltung der Rechte der Mieterinnen und Mieter unumgänglich.

Der Städteverband unterstützt eine Stärkung der Rechte der Mietenden, denn die urbane Bevölkerung der Schweiz wohnt grossmehrheitlich in Mietwohnungen (74% des Wohnungsbestands). Die parlamentarische Initiative hätte zum Ziel gehabt, die Anfechtung des Anfangsmietzinses zu erschweren. Der Städteverband hält die heute geltenden Kriterien zur Anfechtung allerdings für bewährt, um ein Gleichgewicht zwischen Vermietenden und Mietenden zu halten. Für den Städteverband besteht deswegen kein Bedarf zu einer Anpassung, erst recht nicht zu Ungunsten der Mietenden. Ausserdem ist die Bestimmung zu Art. 270 OR ist die einzige Art und Weise, wie Mietende heute die Rechtmässigkeit ihres Mietzinses überprüfen können. Dass dies weiterhin möglich ist, freut den Städteverband.

 

Gleichzeitig hat der Nationalrat eine Fristverlängerung für die Vorlage «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen» beschlossen. Diese soll die Kriterien zur Anwendung der Orts- und Quartierüblichkeit als Mittel zu Mietzinsfestsetzung erleichtern, indem die bestehenden Kriterien aufgeweicht werden. Die Städte befürchten, dass die Konsequenz davon eine Vereinfachung der Mieterhöhung in Bestandesverträgen sowie eine Zunahme von wirtschaftlichen Kündigungen ist. Der Städteverband lehnt auch diese parlamentarische Initiative ab und wird sich weiterhin für eine Ablehnung dieser Vorlage einsetzen.

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