Betreutes Wohnen auch für Beziehende von Ergänzungsleistungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hat den Entwurf zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes einstimmig angenommen. Der Entwurf sieht neue Leistungen für die Betreuung zu Hause vor. Der Städteverband ist erfreut, dass die Kommission damit anerkennt, dass im Bereich der Betreuung Handlungsbedarf besteht und nationale Finanzierungslösungen notwendig sind. Die Finanzierung von Betreuungsleistungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zu verbessern, ist ein wichtiger Schritt.
Die Städte begrüssen ausdrücklich, dass die Förderung der Alltagsgestaltung und soziale Teilhabe in den Leistungskatalog aufgenommen werden soll. Dabei ist positiv hervorzuheben, dass die Aufzählung nicht abschliessend zu verstehen ist. Mit diesen Anpassungen wird sichergestellt, dass dem psychosozialen Aspekt von Betreuung Rechnung getragen wird. Die Erfahrung der Städte zeigt, dass das wichtig ist, damit Leute länger zu Hause leben können und nicht sozial isoliert werden.
Weiterhin begrüssen die Städte die Erhöhung des Betrags für Nachtassistenz und den Zusatzbetrag für rollstuhlgängige Wohnungen.
Ein Element, das aber nach wie vor fehlt, ist die Unterstützung beim Leistungsbezug. Die Erfahrungen der Städte zeigen, dass dies notwendig ist, damit die Leute notwendige Betreuungsleistungen auch tatsächlich beziehen können. Der Städteverband bedauert dies.
Die Betreuung im Alter ist für die Städte ein sehr wichtiges Thema. Mit der demografischen Entwicklung steigt die Zahl der älteren Personen. Zudem wird ein zunehmender Anteil dieser Personen keine Angehörigen haben oder keine, die nahe genug wohnen, um Hilfe und Betreuung zu übernehmen. Deshalb sind viele Städte auf der Suche nach Lösungen, um betagte Menschen darin zu unterstützen, möglichst lange ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Die Städte finanzieren bei der EL wesentlich mit: In elf Kantonen ist die kommunale Ebene in die Finanzierung involviert, gesamtschweizerisch werden ein Viertel der EL-Ausgaben von der kommunalen Ebene getragen. Damit die Städte gute Lösungen finden können, ist es aber auch wichtig, dass die anderen Staatsebenen in ihren Zuständigkeitsbereichen aktiv werden.