Enttäuschender Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung
National- und Ständerat haben sich im Winter 2024 darauf geeinigt, einen vollständigen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorzusehen. Nebst Erstwohnungen werden auch Zweitliegenschaften von der Wohneigentumsbesteuerung befreit. Im Differenzbereinigungsverfahren verknüpften die Räte die Vorlage mit der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Damit sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehenden Mindereinnahmen mit einer Ersatzsteuer zu kompensieren. Die Entscheidung, der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften, unterliegt, wegen der Verfassungsänderung, dem obligatorischen Referendum und kommt voraussichtlich im September 2025 vors Volk. Somit findet der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit die Abschaffung des Eigenmietwerts nur statt, wenn die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften an der Urne angenommen wird.
In den Stellungnahmen der Städte zur Vernehmlassung der Vorlage 17.400 Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wurde deutlich, dass ein Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung grundsätzlich unterstützt wird, solange die Steuergerechtigkeit zwischen den Mietenden und Eigenheimbesitzenden gewährleistet wird. Der Städteverband setzt sich aufgrund der städtischen Rückmeldungen seit Langem dafür ein, dass eine Umsetzung möglichst aufkommensneutral und mit geringem administrativem Mehraufwand erfolgen soll, damit die Finanzhaushalte der verschiedenen Ebenen geschont werden.
Der Gesetzesentwurf, der in der Schlussabstimmung durch die Räte verabschiedet wurde, gewährleistet beides nicht. Die eidgenössische Steuerverwaltung rechnet für den Bund, die Kantone und Gemeinden bei einem Zinssatz von 1.5% mit Steuerausfällen von 1,67 Milliarden Franken. Aufgrund der Finanzlage des Bundes, auch in Hinblick auf das vorgesehene Entlastungspaket, scheinen diese Ausfälle nicht angebracht. Zudem wird befürchtet, dass die Abschaffung der steuerlichen Abzüge für energetische Sanierungen die Energiebilanz des Immobilienbestands erheblich negativ beeinflussen kann; unter anderem wegen der gleichzeitigen Streichung des Gebäudeprogramms im Entlastungspaket.
Die Stellungnahmen der Städte zum verknüpften Geschäft 22.454 Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften sind eindeutig ausgefallen. Die Städte gehen davon aus, dass von der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften nur einige wenige Kantone und Gemeinden profitieren werden, die mitunter im Nationalen Finanzausgleich (NFA) zu den stärksten Nehmerkantonen gehören. Die Einnahmen, die durch diese Objektsteuer durch die Kantone erzielt werden, sollen jedoch im NFA nicht berücksichtigt werden. Dies führt zu einer unangemessenen Umverteilung von Steuergeldern. Des Weiteren führt die Objektsteuer zu Möglichkeiten der Steueroptimierung und bedeutet einen Mehraufwand bei den Steuerbehörden.
Aus den oben genannten Gründen lehnt der Städteverband den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften ab.