Städteverband: Zugang zu Postdiensten in städtischen Gebieten sichern
Auch in Städten und Agglomerationen soll die Erreichbarkeit der postalischen Grundversorgung und der Zahlungsdienstleistungen gewährleistet bleiben. Deshalb forderte der Schweizerische Städteverband wiederholt, dass die Erreichbarkeitskriterien auch den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft in urbanen Gebieten gerecht werden müssen. Denn die bisher geltende Vorgabe, dass 90 Prozent der Bevölkerung eine Poststelle oder Agentur innert 20 Minuten erreichen müssen, ist für dicht besiedelte Gebiete nicht tauglich.
Die von Bundesrätin Doris Leuthard im August 2017 eingesetzte Arbeitsgruppe, in der auch der Städteverband vertreten war, nimmt diese Forderung auf. Sie empfiehlt in ihrem Bericht, bei den Erreichbarkeitsvorgaben den unterschiedlichen Situationen in den ländlichen und städtischen Räumen Rechnung zu tragen. In städtischen Gebieten soll die Post pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens einen bedienten Zugangspunkt gewährleisten. Mit diesem Dichtekriterium können die Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur sowie die Bevölkerungsdichte in den Vorgaben für den Zugang zu Postdiensten wesentlich besser abgebildet werden als dies bisher der Fall war.
Auch die übrigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe beurteilt der Städteverband positiv: So sollen die zeitlichen Erreichbarkeitskriterien – die sogenannte 20-Minuten-Regel – künftig in jedem Kanton erreicht werden und sowohl für Post- wie für Barzahlungsdienstleistungen gelten. Weiter empfiehlt die Arbeitsgruppe, das Agenturmodell zu stärken, und die Kommunikation der Post gegenüber Kantonen, Städten und Gemeinden zu verbessern, u.a. mit einem regelmässigen Planungsdialog.