Auf dem Weg zu einer staatlichen elektronischen Identität: Die Städte unterstützen das E-ID-Gesetz
Nachdem eine erste Version der E-ID hauptsächlich wegen des Rückgriffs auf private Anbieter kritisiert und in der Volksabstimmung im März 2021 abgelehnt worden war, hat der Bundesrat seine Vorlage überarbeitet. Er schlägt nun eine elektronische Identität vor, die vollständig auf einer staatlichen Infrastruktur basiert. Das Parlament hat diesen Entwurf mit dem Titel «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID)» im Dezember 2024 mit grosser Mehrheit verabschiedet. Da gegen das Gesetz das Referendum ergriffen wurde, werden die Stimmberechtigten am 28. September 2025 erneut über die Einführung einer E-ID abstimmen.
Der Schweizerische Städteverband unterstützt das neue Gesetz, da es vollständig auf einer Infrastruktur unter staatlicher Kontrolle beruht. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) wird die alleinige Ausstellerin der E-ID sein, während das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) für die erforderliche Vertrauensinfrastruktur sorgen wird. Der SSV begrüsst die Entscheidung, die Gültigkeitsdauer der E-ID an die der physischen Identitätskarte, auf der sie basiert, anzupassen. Das stärkt die Kohärenz und Zuverlässigkeit des Systems. Der Bundesrat hat sich zudem für eine technologisch neutrale Lösung entschieden, die eine Anpassung an technische Entwicklungen ermöglicht und den internationalen Standards entspricht.
Die Verwendung der E-ID ist freiwillig, sodass es jeder Bürgerin und jedem Bürger freisteht, sie zu verwenden oder nicht. Die Dauer der Datenspeicherung wurde nun präzisiert: Die Informationen, die für Nachforschungen nicht relevant sind, werden zeitnah gelöscht, während die wesentlichen Daten unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften bis zu 20 Jahre lang aufbewahrt werden können.
Nach Ansicht des SSV bilden diese Regelungen einen robusten und glaubwürdigen Rahmen für die Einführung einer elektronischen Identität auf nationaler Ebene. Dieses Gesetz ist ein unverzichtbarer Meilenstein, um die digitale Transformation der Verwaltungen auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene zu begleiten. Es verleiht der E-ID einen klaren rechtlichen Rahmen und wird eine kohärente, sichere und an künftige technologische Entwicklungen angepasste Umsetzung ermöglichen. Die elektronische Identität ist ein zentraler Baustein, um die öffentlichen Dienstleistungen zu modernisieren und die Online-Erledigung behördlicher Formalitäten zu erleichtern. Sie ermöglicht es den Städten, ihre digitalen Strategien zu konkretisieren und die Effizienz der öffentlichen Hand zu erhöhen.
Aus all diesen Gründen empfiehlt der Schweizerische Städteverband Annahme des E-ID-Gesetzes in der Abstimmung des 28. Septembers 2025.