Steuervorlage 17: Ausgewogenes Gesamtpaket – nun ist das Parlament gefragt
Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD) begrüssen die Botschaft des Bundesrates zur Steuervorlage 17 (SV17). Zum einen ist es erfreulich, dass nur rund ein Jahr nach dem Nein zur USR III eine Neuauflage der Steuerreform vorliegt. Damit hat der Bundesrat der hohen Dringlichkeit der Reform Rechnung getragen. Zum andern präsentiert sich die SV17 insgesamt als ausgewogenes Paket. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung stellt die zwingend notwendige Gegenfinanzierung zumindest zum Teil sicher. Besonders zu begrüssen ist überdies, dass der Bundesrat den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wieder auf 21,2 Prozent angehoben hat. Damit ist eine Kernforderung des Städteverbands und der KSFD erfüllt.
Nun gilt es sicherzustellen, dass auch die Gemeinden an den Ausgleichszahlungen des Bundes beteiligt werden. Dafür braucht es eine verbindlich formulierte Gemeindeklausel, die die Kantone dazu anhält, die kommunale Ebene für ihre Steuerausfälle zu entschädigen. Denn die erstmals durchgeführten Berechnungen, mit denen die Eidg. Steuerverwaltung einer bereits bezüglich USR III erhobenen Forderung des Städteverbands entspricht, zeigen: Die Auswirkungen auf Städte und Gemeinden sind immer noch beträchtlich. Diesen Auswirkungen haben die Kantone bei der innerkantonalen Umsetzung Rechnung zu tragen.