Die Schweizer Städte unterstützen die neuen bilateralen Verträge
Damit die Schweizer Städte attraktiv bleiben und weiterhin die massgebliche Wirtschaftsleistung des Landes erbringen können, sind sie auf stabile Beziehungen mit der EU angewiesen. Sie haben daher seit jeher den bilateralen Weg aktiv mitgetragen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen sind stabile und verlässliche Beziehungen zur EU für die Schweiz von sehr grosser Bedeutung. Die Fortführung und die Weiterentwicklung der bisherigen bilateralen Verträge sind für die Städte daher unabdingbar.
Die Schweizer Städte erachten das Verhandlungsresultat des Bundesrates zum gesamten Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU» als sehr erfreulich. Dank der ausgehandelten Binnenmarkt- und Kooperationsabkommen kann die Schweiz gezielt in jenen Bereichen teilhaben, die ihren zentralen Interessen entsprechen. Ein stabiler und berechenbarer Binnenmarkt ist im fundamentalen Interesse der Schweiz.
Personenfreizügigkeit, dynamische Rechtsübernahme und Stromversorgung
Auch die Personenfreizügigkeit wird von den Städten als wichtig erachtet. Sie sprechen sich daher für eine auf den Arbeitsmarkt ausgerichtete Zuwanderung aus, flankiert von einem wirksamen Lohnschutz. Zusammen mit der Schutzklausel erfüllt das nun vorliegende Abkommen die Vorgaben und wird von den Städten unterstützt.
Betreffend dynamischer Rechtsübernahme begrüsst der Städteverband die vereinbarten Mitwirkungsrechte der Schweiz. Auch ist der ausgehandelte Streitbeilegungsmechanismus ausdrücklich zu begrüssen, er schafft einen rechtlichen Rahmen zur Durchsetzung der Rechte der Schweiz und festigt das Verhältnis zur EU.
Die Städte stehen zudem dafür ein, dass die vertraglichen Beziehungen in einigen Bereichen, insbesondere im Bereich Strom, vertieft werden. Der Städteverband wertet das Verhandlungsergebnis als grundsätzlich positiv, insbesondere die Ausgestaltung einer regulierten Grundversorgung sowie die Verankerung des konsequenten Ausbaus der erneuerbaren Energien. Die Städte fordern aber, dass die Umsetzung des Stromabkommens im nationalen Recht so auszugestalten ist, dass auch künftig Städte und andere Akteurinnen in erneuerbare Energien investieren und sich diese Investitionen auch im offenen Markt mit regulierter Grundversorgung finanziell lohnen.
Einbezug der Städte
Grundsätzlich fordern die Städte bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten, welche die kommunalen Ebene betrifft, frühzeitig eingebunden zu werden. Der Bund muss hier gemäss Bundesverfassung auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen Rücksicht nehmen. Die inländischen Mitwirkungsrechte können daher nicht nur die Kantone und das Parlament betreffen, wie dies der Bundesrat am 15. Oktober 2025 eröffnete. Insbesondere sind die Städte bei Änderungen betreffend Arbeitsmarkt, Sozialhilfe, Bildung, Infrastruktur und Sicherheit einzubeziehen.

