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Kita-Vorlage: Parlament einigt sich auf dauerhafte Unterstützung der Eltern

19. Dezember 2025 – Die mehrfach verlängerte Anstossfinanzierung des Bundes bei der familienergänzenden Kinderbetreuung soll abgelöst werden durch eine Betreuungszulage für Eltern und Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der institutionellen Kinderbetreuung. Die Vorlage wird der Kita-Initiative der SP als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Der Städteverband hat sich stark für diese Vorlage eingesetzt. Es ist als Erfolg zu werten, dass das Parlament nach langen Verhandlungen eine mehrheitsfähige Lösung gefunden hat, welche die Eltern substanziell entlastet. Aus Sicht der Städte wäre aber ein grösseres Engagement des Bundes angebracht gewesen, um in diesem gesellschaftspolitisch zentralen Bereich flächendeckend Verbesserungen zu erreichen.

Ausgehend von der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» hat das Parlament nach mehrjährigen Arbeiten in der Wintersession 2025 eine dauerhafte und substanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern beschlossen, die ihre Kinder institutionell betreuen lassen. Zudem soll der Bund die Schaffung von Betreuungsplätzen unterstützen. Die Vorlage soll der Kita-Initiative der SP als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Der Ständerat hat bereits entschieden die Initiative abzulehnen, der Nationalrat wird diese in der Frühlingssession beraten.

 

Engagement des Städteverbands hat sich gelohnt

Der Städteverband hat sich von Anfang stark engagiert für eine substanzielle Entlastung der Eltern und die Programmvereinbarungen. Beide Elemente sind nötig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Schweiz zu verbessern. Es ist ein Erfolg, dass das Parlament mit der Betreuungszulage eine dauerhafte Unterstützung für die Eltern einführt und zusätzlich Programmvereinbarungen vorsieht. Letztere sind ein starkes Instrument, um flächendeckende Impulse zu setzen, wie das beispielsweise die Programmvereinbarungen im Bereich der Integration zeigen. Zur Kita-Initiative der SP hat sich der Städteverband noch nicht positioniert.

 

Angesichts der Vorteile, die auch der Bund aus einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zieht, wäre eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Betreuungszulage angebracht gewesen. Wie sich die Vorlage auswirken wird, hängt wesentlich davon ab, wie die Kantone die Finanzierung regeln.

 

Zudem ist es bedauerlich, dass das Parlament bei den Programmvereinbarungen wichtige Bereiche wie die Verbesserung der Qualität ausgeklammert hat. Aus Sicht der Städte hat es damit eine Chance vergeben, die Weiterentwicklung der institutionellen Kinderbetreuung umfassender zu fördern und damit flächendeckende Impulse in diesem wirtschafts- und gesellschaftspolitisch zentralen Politikfeld zu setzen.

 

Insgesamt ist der Entscheid des Parlaments als wichtiges Puzzleteil in der Politik der frühen Kindheit der Schweiz zu werten. Falls der Gegenvorschlag nach der Volksabstimmung zum Zug kommt und die Kantone gute Finanzierungsmodi finden, unterstützt er die Städte in ihren eigenen und umfassenden Bestrebungen, die Chancengerechtigkeit, die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

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