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Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren befürwortet die Individualbesteuerung

2. Februar 2026 – Die städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren sprechen sich für die Einführung der Individualbesteuerung aus. Aus ihrer Sicht ist sie ein zentraler Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit, einfacheren Verfahren und besseren Erwerbsanreizen und damit eine zeitgemässe Antwort auf den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel.

Das bestehende Steuersystem ist verfassungswidrig und kompliziert. Unterschiedliche Tarife für Ledige und Verheiratete und die damit fälligen Wechsel bei Heirat, Scheidung oder Todesfall verursachen erheblichen administrativen Aufwand. Ein einheitliches System der Individualbesteuerung beseitigt diese Wechselfälle dauerhaft und vereinfacht die Veranlagung grundlegend.  

Die Individualbesteuerung behandelt alle Personen unabhängig vom Zivilstand gleich. Sie trägt der Vielfalt heutiger Lebensmodelle, insbesondere in den Städten, Rechnung und sorgt dafür, dass die Mehrheit der Steuerpflichtigen entlastet wird. Obwohl es kantonal bereits Ansätze gibt, die Heiratsstrafe abzuschaffen, haben sie nur wenige Kantone komplett beseitigt.  

Die zur Abstimmung stehende Vorlage erhöht für Zweitverdienende die Anreize zur Erwerbstätigkeit und zum Wiedereinstieg. Angesichts der Arbeits- und Fachkräfteknappheit ist dies von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig stärkt die Individualbesteuerung die finanzielle Unabhängigkeit beider Eheleute in deren Altersvorsorge und bietet Absicherung im Scheidungsfall. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Steuerdaten ausgewertet: 50% der Steuerpflichtigen werden vom Systemwechsel profitieren und 36% werden keine Veränderung erfahren; lediglich 14% erfahren eine moderate Mehrbelastung.

 

Der Systemwechsel ist mit einem einmaligen Initialaufwand verbunden. Diesen sehen die Finanzdirektorinnen und -direktoren dank einer sechsjährigen Übergangsfrist sowie fortschreitender Digitalisierung und Automatisierung in den Steuerverwaltungen als bewältigbar. Die geschätzten Mindereinnahmen von 630 Millionen Franken werden den Bundeshaushalt zwar belasten. Sie sind im Vergleich zu anderen vorgeschlagenen Modellen jedoch geringer und angesichts des überfälligen Systemwechsels hinzunehmen. Ausserdem könnten sie durch die erwarteten volkswirtschaftlichen Effekte mehr als kompensiert werden. Langfristig wird das System als einfacher, fairer und repräsentativer für die heutige Gesellschaft gewertet.

Die städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren sprechen sich deshalb zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband für die Einführung der Individualbesteuerung aus. 
 

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