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Wie steht es wirklich um den Schweizer Staatshaushalt?

12. Februar 2026 – In den Debatten um das Budget des Bundes, angesichts von Ukrainekrieg, 13. AHV und Coronaschulden, gehen die Emotionen hoch. Dabei werden oft Behauptungen aufgestellt, die nicht der Faktenlage entsprechen. Ziel dieses Textes ist es, einen kleinen Beitrag zur Versachlichung zu leisten.

Dina Pomeranz ist Professorin für Volkswirtschaft, Deborah Kistler ist Geschäftsführerin des Zurich Center for Economic Development; beide an der Universität Zürich.

 

Staatsquote seit 25 Jahren stabil

Entgegen vielen Kommentaren über einen «explodierenden Staatshaushalt», zeigen die Zahlen der Finanzverwaltung, dass die Staatsquote – der Anteil der staatlichen Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – in den letzten 25 Jahren bei rund 30% erstaunlich konstant geblieben ist. Auch die Aufteilung zwischen Kantonen und Bund blieb stabil. Die Kantone geben insgesamt rund einen Viertel mehr aus als der Bund. Nur der Anteil der Städte und Gemeinden an den gesamten Staatsausgaben ist etwas gesunken.

 

Diese Staatsquote liegt im Vergleich zu anderen OECD-Ländern im unteren Bereich. Viel tiefere Staats- und Steuerquoten haben heute einzig arme Entwicklungsländer und Ölstaaten. Staatsquoten unter 20 oder gar 10% gab es in den heute hochentwickelten Volkswirtschaften nur Anfang des letzten Jahrhunderts. Damals war auch Europa wirtschaftlich noch auf dem Niveau heutiger Entwicklungsländer. Kein Land konnte eine prosperierende Wirtschaft erreichen, wie wir sie heute kennen, ohne den Aufbau eines modernen Staates – inklusive breitem Zugang zu Bildung, komplexen öffentlichen Infrastrukturen, Alters- und Sozialversicherungen, verlässlicher Verwaltung, etc.

 

Wie sollen Mehrausgaben finanziert werden?

Aktuell plant der Bund Mehrausgaben in verschiedenen Bereichen, insbesondere für Armee und AHV. Dadurch stellt sich die Frage, wie dies finanziert werden soll und ob dabei die Staatsquote steigen soll. Grundsätzlich gibt es vier mögliche Hebel oder eine Kombination davon: 1) Verzicht auf gewisse der geplanten Mehrausgaben. 2) Kürzungen in anderen Bereichen. 3) Erhöhung der Staatseinnahmen - nota bene Steuern. 4) Lockerung der Schuldenbremse.

 

Was sagt die Bevölkerung?

Zuweilen scheint es Diskrepanzen zu geben zwischen dem Diskurs in der Politik und dem Willen der Bevölkerung.

 

Entgegen den Budgetvorschlägen, welche Mehrausgaben beim Militär vorsehen, wünscht sich weniger als ein Viertel der Stimmbevölkerung eine solche Erhöhung. Das zeigt die neueste repräsentative Erhebung des Center for Security Studies und der Militärakademie der ETH aus dem Jahr 2024. Im Gegensatz möchte über die Hälfte eine Erhöhung des Budgets für Entwicklungszusammenarbeit.

 

Möchte man nicht auf die geplanten Mehrausgaben verzichten (1), stellt sich die Frage, wie man diese finanziert. Der Vorschlag, sie vollumfänglich durch Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen zu kompensieren (2), stösst in der Bevölkerung auf wenig Gegenliebe. Laut Sotomo Finanzpolitik-Barometer wollen dies nur 13%. Die Mehrheit möchte die Mehrausgaben mindestens zur Hälfte durch Mehreinnahmen finanzieren (3).

 

Im Gegensatz dazu sehen die aktuellen Budgetvorschläge im Parlament vor allem Kürzungen vor, zum Beispiel bei Bildung, Forschung, Klima und internationaler Zusammenarbeit. Interessanterweise stehen Kürzungen in der Landwirtschaft nicht im Raum, obwohl der Anteil der Landwirtschaft an der schweizerischen Wirtschaftsleistung seit 1990 um zwei Drittel gesunken ist.

 

Schuldenbremse ja, aber wie?

Die Schuldenbremse ist eine clevere Budgetregel, die den Bund verpflichtet, über den Konjunkturzyklus hinweg ein ausgewogenes Budget zu haben. Im Vergleich zu starren jährlichen Vorgaben erlaubt dies der Regierung, antizyklisch zu handeln, was makroökonomisch hilfreich ist.

 

Die konkrete Ausgestaltung geht jedoch in mehrerlei Hinsicht viel weiter, als es das Grundprinzip vorsieht: A) Anders als in vielen anderen Ländern wird nicht eine stabile Schuldenquote angestrebt, sondern ein konstanter Schuldenbetrag. Dies führt bei steigender Wirtschaftsleistung zu einer stetig sinkenden Schuldenquote. B) Wenn Ende Jahr Rechnungsüberschüsse übrigbleiben, können diese nicht später verwendet werden, sondern müssen vollumfänglich in den Schuldenabbau fliessen. C) Längerfristige Investitionen werden sofort den Ausgaben angerechnet, nicht graduell über deren Laufzeit, wie sonst üblich.

 

Als Folge wurde aus der Schuldenbremse eine radikale Schuldenabbaukur. Seit der Einführung 2003 sank die Schuldenquote von 46% des BIP auf heute weniger als 25%. Das ist im internationalen Vergleich rekordtief. Viele Ökonomen und Ökonominnen halten die aktuelle Regelung für zu restriktiv, da sie zu einer Unterinvestition der öffentlichen Hand führen kann.

 

Zusätzlich zu einem Teilverzicht auf Mehrausgaben, Streichungen von Ausgaben oder Erhöhung der Steuern hätte die Politik also einen vierten möglichen Hebel: eine Anpassung der Schuldenbremse – weg vom immerwährenden Schuldenabbau hin zu einer Stabilisierung der Schulden. Der Entscheid liegt beim Parlament.

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