Individualbesteuerung: Gleichberechtigte und verfassungskonforme Besteuerung für alle
Die Schweiz kennt heute zwei Steuersysteme: Verheiratete werden gemeinsam besteuert; alle anderen einzeln. Dieses System ist verfassungswidrig und kompliziert. Das Bundesgericht hat diese unterschiedliche Besteuerung von Ehepaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren mit und ohne Kinder bereits in verschiedenen Urteilen unter dem Rechtsgleichgebot verhandelt. Mit dem vorliegenden Gesetz soll die verfassungswidrige Ungleichbehandlung und damit die Heiratsstrafe abgeschafft werden. Obwohl es kantonal bereits Ansätze gibt, diese abzuschaffen, haben sie nur wenige Kantone komplett beseitigt.
Aktuelle Lage: Kostenintensives komplexes System
Aktuell werden Personen bis zu ihrer Heirat individuell besteuert, danach werden die Dossiers integriert, bei einer Scheidung oder dem Tod wieder getrennt und man geht erneut über zur Individualbesteuerung. Diese zivilstandsabhängigen Wechsel verursachen erheblichen administrativen Aufwand, zumal Ehen in der Schweiz durchschnittlich 15 Jahre halten und 40% davon geschieden werden. Ein einheitliches System der Individualbesteuerung behandelt alle Personen unabhängig vom Zivilstand gleich, beseitigt so die Wechselfälle dauerhaft und vereinfacht die Veranlagung grundlegend. Damit schafft individuelle Besteuerung im Vergleich zu anderen Vorschlägen zur Beseitigung der Heiratsstrafe die Chance, das bisher aufwändige System zu vereinfachen.
Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel
Die Individualbesteuerung trägt zudem der Vielfalt heutiger Lebensmodelle, insbesondere in den Städten, Rechnung. Dank der vorteilhaften Erwerbsanreize für Zweitverdienende wird eine höhere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt erwartet. Dieser volkswirtschaftliche Effekt hat positive Auswirkungen auf die Chancengleichheit und die Wirtschaftsleistung der Schweiz und kann die prognostizierten Steuerausfälle der Vorlage kompensieren. Die finanzielle Unabhängigkeit beider verheirateter Personen wird gestärkt und ihre Altersvorsorge sowie die Absicherung im Falle einer Scheidung verbessert. Somit wird die Individualbesteuerung der Gleichberechtigung und den gesellschaftlichen und sozioökonomischen Realitäten gerecht.
Weiter sorgt die Individualbesteuerung dafür, dass die Mehrheit der Steuerpflichtigen entlastet wird. Die eidgenössische Steuerverwaltung hat die Steuerdaten ausgewertet: 50% der Steuerpflichtigen werden vom Systemwechsel profitieren und 36% werden keine Veränderung erfahren; lediglich 14% erfahren eine moderate Mehrbelastung.
Administrativer Aufwand
Der Systemwechsel ist, wie alle Gesetzesänderungen, mit einem Initialaufwand verbunden. Für die Umstellung wird es Investitionen in Prozesse und Technologie brauchen, doch viele Voraussetzungen und Grundsätze bestehen bereits, und die Aufwände können dank einer sechsjährigen Übergangsfrist sowie fortschreitender Digitalisierung und Automatisierung in den Steuerverwaltungen bewältigt werden.
Die Individualbesteuerung bietet die Chance, das Steuersystem einfacher, fairer und repräsentativer für die heutige Gesellschaft zu machen. Deswegen spricht sich der Städteverband für die Einführung der Individualbesteuerung aus.
