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Preisgünstiger Wohnraum braucht mehr Bundesmittel

26. Februar 2026 – Der Bund hat sich in den letzten zwanzig Jahren schleichend aus der Wohnraumförderung zurückgezogen. Diese fördert gemeinnützige Wohnbauträger, die massgeblich zu Erhalt und Schaffung des dringend benötigten preisgünstigen Wohnraums beitragen. Eine ausreichende Wohnraumförderung können die Städte allerdings nicht ohne Bund erbringen. Der Städteverband fordert deswegen eine Aufstockung der indirekten Wohnraumförderung, damit mindestens der Status Quo gehalten werden kann.

Die Wohnungsknappheit betrifft längst nicht mehr nur die grossen Kernstädte und Agglomerationen. Es fehlt vielerorts ausdrücklich an Wohnraum im preisgünstigen Segment. Von dieser Knappheit sind insbesondere Menschen betroffen, die auf preisgünstigen Wohnraum an ihrem Arbeitsort angewiesen sind: Pflegefachkräfte, Serviceangestellte und Handwerker mit ihren Familien. Diese Arbeitskräfte sind wiederum essenziel für attraktive Städte und die Grundversorgung in der gesamten Region.

 

Für die Erstellung und den langfristigen Erhalt des preisgünstigen Wohnraums sind gemeinnützige Wohnbauträger die wichtigen Partner der Städte. Soll genügend preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden, gilt es die Bedingungen für diese Partner zu stärken. Sie haben am Kapitalmarkt nicht die gleichen Voraussetzungen wie gewinnorientierte Wohnbauträger, da sie zumeist über weniger Eigenkapital verfügen. Werden zinsgünstige Darlehen gesprochen, wirkt sich dies direkt auf die Mieten aus.

 

Der Bund hat sich seit 2003 aus der direkten Wohnraumförderung zurückgezogen und diese sistiert. Seither sind dessen Gesamtausgaben im Bereich der Wohnungspolitik stark gesunken. Wurden zwischen 1990 und 2002 noch durchschnittlich 0,4% der Bundesausgaben dafür aufgewendet, sind es 2024 zehnmal weniger, nämlich nur noch 0,04%. Heute ist sämtliche Wohnraumförderung auf der Bundesebene indirekt, das heisst, der Bund vergibt selbst keine Darlehen mehr. Umso mehr gilt es zu Zeiten der Wohnungsknappheit die letzten verbleibenden Instrumente der indirekten Wohnbauförderung mindestens auf dem jetzigen Niveau aufrechtzuerhalten, statt sie zu schwächen. Denn sie haben sich in den letzten Jahrzehnten bewährt.

 

Momentan stehen zwei politische Geschäfte zur Verlängerung dieser Instrumente im Parlament an.

 

·         25.077 «Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus»: Der Fonds de Roulement gewährt zinsgünstige Darlehen für gemeinnützige Wohnbauträger zur Erstellung, Erneuerung und den Erwerb von Bauland oder Mietobjekten. Der Fonds wird von den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus treuhänderisch verwaltet und durch Darlehen des Bundes gespiesen. Mit dem Bundesbeschluss sind 150 Millionen Franken zur Aufstockung vorgesehen.

·         25.087 «Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit»: Der Bund verbürgt die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW, die ihren Mitgliedern Darlehen zu günstigen Konditionen gewährt. Der Bund sieht einen Verpflichtungskredit von 1,9 Milliarden Franken vor.

 

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Aufstockungen der Eventualverpflichtungen zugunsten der EGW und des Fonds de Roulements führen den Rückzug des Bundes aus der Wohnraumförderung fort. Denn die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung für die Eventualverpflichtungen der EGW reicht nicht einmal aus, dass weiter im gleichen Umfang Anleihen vergeben werden können. Ähnlich sieht es beim Fonds de Roulement aus: Der Vorschlag des Bundesrats zu dessen Aufstockung ermöglicht lediglich Darlehensvergaben von jährlich durchschnittlich 45 Millionen Franken. Von einer Stärkung dieser Instrumente, wie sie auch der Aktionsplan Wohnungsknappheit des Bundes vorsieht, kann folglich keine Rede sein. Nur um den Status Quo zu erhalten, bräuchte es eine Aufstockung des Fonds de Roulement 2030 bis 2034 auf 90 Millionen Franken jährlich, sowie eine Erhöhung des Verpflichtungskredits für die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger auf mindestens 2,3 Milliarden Franken. Der Städteverband fordert, dass das Parlament mindestens diese Mittel zur Verfügung stellt.

 

Aufgrund des Rückzugs des Bundes und der ausbleibenden Wohnraumproduktion im preisgünstigen Segment durch andere institutionelle und private Akteure haben viele Städte die Wohnpolitik selbst in die Hand genommen und fördern in ihrem Rahmen den preisgünstigen Wohnungsbau. Die Bundesförderung ist als nationaler Pfeiler für eine nachhaltige Wohnraumversorgung allerdings sehr bedeutsam für die Schaffung und den Erhalt des preisgünstigen Wohnraums. Der Nutzen der Bundesförderung übertrifft die Kosten zudem bei weitem, denn die indirekte Wohnbauförderung kostet den Bund nichts, solange keine Zahlungsausfälle geschehen. Die Zinseinnahmen durch den Fonds de Roulement werden sogar in den Bundeshaushalt eingespeist.

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