Teilerfolg für Städte und Gemeinden – Bundesrat schwächt Umsetzung der Motion gegen Tempo 30 ab
Der Bundesrat setzt die Motion 21.4516 von Nationalrat Peter Schilliger schwächer um als in der Vernehmlassung vorgesehen. Zwar muss in Tempo-30-Gutachten neu nachgewiesen werden, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse gewährleistet bleibt, aber der Bundesrat hat die rigide Priorisierung von lärmarmen Belägen fallen gelassen. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband begrüssen dies sehr. Die starre Einbaupflicht von lärmarmen Belägen und ihre einseitige Priorisierung beim Lärmschutz war aus kommunaler Sicht der problematischste Punkt und markierte zugleich einen harten Eingriff in die Gemeindeautonomie. Die Änderung hätte zu Mehrkosten, Projektverzögerungen und zusätzlichem Aufwand geführt und den lokalen Handlungsspielraum unnötig eingeschränkt. Städte und Gemeinden werten es positiv, dass der Bundesrat in diesem Punkt ihren Anliegen Gehör schenkt und zumindest das Prinzip der Verhältnismässigkeit bei verkehrlichen Massnahmen respektiert.
Der neu erforderliche Nachweis, dass die «Verkehrsorientierung» einer Strasse nach Einführung von Tempo 30 gewährleistet bleibt, wird indes unnötigen Zusatzaufwand verursachen. Weitere Rechtsverfahren und Streitigkeiten rund um Tempo 30 auf lokaler Ebene sind vorprogrammiert. Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen bedeuten aber keine grundlegenden Änderungen in Bezug auf die aktuelle Praxis. Sie bestärken die Möglichkeit, bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte und Sicherheitsbedenken auch weiterhin auf Temporeduktionen im Siedlungsgebiet und damit auf mehr Lebensqualität für die Menschen zu setzen. Deshalb fordern der Städteverband und der Gemeindeverband alle kantonalen Behörden dazu auf, Tempo-30-Projekte nicht weiter zu blockieren oder zu erschweren, sondern die Gemeinden und Städte selbst beurteilen zu lassen, wo Temporeduktionen sinnvoll und nötig sind.
Der Städteverband und der Gemeindeverband werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass Tempo 30 ohne unnötige Hürden dort umgesetzt werden kann, wo die Verkehrssicherheit, der Lärmschutz, der Verkehrsfluss und die Lebensqualität es erfordern. Der im Herbst 2025 von über 600 Gemeinde- und Stadtpräsidien unterzeichnete offene Brief macht deutlich, dass der Handlungsspielraum der kommunalen Behörden in diesem Bereich respektiert werden muss.
Kontakt
- Claudia Kratochvil-Hametner, Direktorin Schweizerischer Gemeindeverband SGV, Tel. 076 587 45 45
- Monika Litscher, Direktorin Schweizerischer Städteverband SSV, Tel. 079 702 52 67

