Städteverband unterstützt die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie
Nach den Terroranschlägen von Paris im Herbst 2015 hat die EU ihr Waffenrecht verschärft. Die neue EU-Waffenrichtlinie hat zum Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Waffen für kriminelle Zwecke zu bekämpfen. Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz gehalten, diese Rechtsentwicklung zu übernehmen. Die Anpassung des Schweizer Waffenrechts erfolgt jedoch massvoll und punktuell.
Der Schweizerische Städteverband befürwortet die pragmatische Stossrichtung des Bundesrats und die moderate Verschärfung des Waffengesetzes. Die Anpassungen sind aus Sicht des Schweizerischen Städteverbandes grundsätzlich geeignet, Waffenmissbrauch einzuschränken und den Schutz der Bevölkerung zu erhöhen. Die Schweizer Schiesstradition wird nicht gefährdet: Schützen, Jäger und Sammler sind nicht betroffen oder erhalten Bewilligungen, für die Abgabe der Ordonnanzwaffe ändert sich nichts.
Besonders ins Gewicht fällt, dass es mit dieser Vorlage auch um die Zusammenarbeit im System von Schengen/Dublin geht. Mit einem Nein wäre nicht nur die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen tangiert, sondern auch das Dublin-Asylsystem und das Schengen-Visum, von dem der Tourismus in der Schweiz massgeblich profitiert. Aufgrund dieser möglichen volkswirtschaftlichen, migrationspolitischen wie auch sicherheitspolitischen Konsequenzen empfiehlt der Vorstand des Städteverbandes ein Ja zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie.