Städteverband begrüsst Entscheid gegen Tempo-30-Blockade
Die Verkehrskommission des Ständerates hat der Parlamentarischen Initiative «Den Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen nicht verunmöglichen» auch in der zweiten Beratung keine Folge gegeben. Der Städteverband ist erfreut über diesen Entscheid. Bei einer Annahme würden mit einer sachlich nicht gerechtfertigten Verlagerung von Kompetenzen zum Bund die Handlungsspielräume der Städte im Verkehrsmanagement massiv beschnitten. Die Städte würden eines Instruments beraubt, mit dem sie ihren spezifischen Herausforderungen vor Ort, die sie am besten kennen, massgeschneidert Rechnung tragen können.
Anders als im Text zur Begründung des Vorstosses argumentiert wird, kann bereits heute «aus rein politischen Gründen» die Höchstgeschwindigkeit nicht reduziert werden. Dies lässt sich erst anordnen, wenn sich konkrete Ziele der Sicherheit, des Verkehrsflusses und des Umweltschutzes auf eine andere Weise nicht erreichen lassen. Dass solche Entscheide nicht unbegründet, sondern im vorgegebenen Rahmen getroffen werden, hat das Bundesgericht 2018 zweimal bestätigt.
Die Leistungsfähigkeit des Verkehrs und die Reisegeschwindigkeit hängen weniger von der signalisierten Höchstgeschwindigkeit ab als von der Gestaltung von Knoten oder von den jeweiligen Mischformen des Verkehrs. Je nach Situation kann eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit den Verkehrsablauf verbessern. Damit Hauptstrassen innerorts ihrer Netzfunktion optimal gerecht werden können, ist in jedem einzelnen Fall das Zusammenwirken aller Faktoren zu analysieren. Das Parlament kann die Kantone, Städte und Gemeinden dabei am besten unterstützen, wenn es ihnen möglichst viele Spielräume zur Interessenabwägung im konkreten Fall belässt. Dies trägt letztlich auch zu einem optimalen Verkehrsfluss auf den Hauptstrassen innerorts bei.