Nationaler Kulturdialog: Empfehlungen zur Koordination der Literaturförderung genehmigt
Der Nationale Kulturdialog hat Empfehlungen seiner Arbeitsgruppe Literaturförderung zum koordinierten Vorgehen bei der Förderung von Autorenlesungen und von literarischen Übersetzungen gutgeheissen und die Arbeitsgruppe beauftragt, sie den öffentlichen Förderstellen weiterzuleiten.
Namentlich wird eine einheitliche Regelung der Förderzuständigkeit bei Lesungen ausserhalb des Wohnkantons der Autorinnen und Autoren angestrebt. Betreffend literarische Übersetzungen empfiehlt der Nationale Kulturdialog ein verstärktes Engagement in Bezug auf Druckbeiträge an Übersetzungen. Dies in Anbetracht des wichtigen Beitrags, den literarische Übersetzungen zum gegenseitigen Verständnis in der mehrsprachigen Schweiz leisten.
Weiter hat der Nationale Kulturdialog einen Bericht zur Kenntnis genommen, der neue Fördertrends aufzeigt, die sich seit Veröffentlichung der Studie «Literaturförderung in der Schweiz: Panorama 2011» entwickelt haben An seiner Sitzung vom 5. November 2018 hat der Nationale Kulturdialog ausserdem den aktuellen Stand der Arbeiten an der neuen Kulturbotschaft zur Kenntnis genommen. Die Kulturbotschaft 2021-2024 wird im Herbst 2019 in die Vernehmlassung gehen.
Der Nationale Kulturdialog wurde 2011 ins Leben gerufen und vereinigt Vertreter der politischen Instanzen und der Kulturbeauftragten der Kantone, Städte, Gemeinden und des Bundes. Seine Arbeit basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011 und dem im April 2016 verabschiedeten Arbeitsprogramm 2016-2020.