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Pflegefinanzierung: Gleichmässige Finanzierung der Kosten anpacken und Finanzierungsanteil der Krankenkassen erhöhen

21. September 2018 – Trotz der schwierigen Situation um die Abgeltung der Pflegematerialien (MiGeL) und grosser Betroffenheit der Leistungserbringer und der öffentlichen Hand reagieren Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit (BAG) zögerlich. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband verlangen angesichts der wachsenden Finanzierungslücke, dass das BAG die notwendigen Systemanpassungen vornimmt. Die im Ständerat überwiesene Motion Bischof (18.3425) zeigt den möglichen Weg.

Seit Anfang Jahr können Pflegeheime und Spitexdienste die Kosten für Pflegematerialien (MiGeL-Kosten) aufgrund eines Gerichtsurteils den Krankenkassen nicht mehr separat in Rechnung stellen. Die mit dem plötzlichen Systemwechsel entstandene Finanzierungslücke brachte insbesondere die kleineren Spitexdienste und selbständige Pflegefachpersonen in organisatorische und finanzielle Schwierigkeiten. Die Umsetzung des Gerichtsurteils ist in der Praxis schwierig und administrativ sehr aufwändig. Quasi als Notlösung übernehmen Kantone und Gemeinden seither die Finanzierung. 

 

Es geht schweizweit um Mehrkosten von rund 100 Millionen Franken pro Jahr. Hinzu kommen noch die Rückforderungen einiger Versicherungen, die Gelder für Pflegematerial bis auf mehrere Jahre zurückfordern. In jedem einzelnen Fall wäre zu prüfen, ob das Pflegematerial zur Selbstanwendung abgegeben oder durch Pflegefachpersonen angewendet wurde. Im Übrigen müssten die Krankenkassen auch die zu viel verlangten Prämien rückerstatten. Das BAG vertritt als Aufsichtsbehörde die Ansicht, dass auf diese administrativ aufwändige Rückabwicklung von Seiten der Krankenkassen zu verzichten ist. Dies muss aus Sicht der Kommunalverbände aber verbindlich festgelegt und nicht nur empfohlen werden. 

 

Es braucht rasche Lösungen 

Diese unklare und unbefriedigende Finanzierungssituation darf kein Dauerzustand sein. Es braucht hier rasche und pragmatische Lösungen. Ein Lösungsansatz ist, die Systemanpassungen auf Verordnungsebene vorzunehmen und die Materialkosten per 1.1.2019 in die Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV zu integrieren. Der Bund sieht hier keinen Handlungsbedarf und stattdessen auch in Zukunft Kantone und Gemeinden in der Pflicht, wie er an einem erneuten runden Tisch mit den involvierten Akteuren am 19. September 2018 festhielt. 

 

Krankenkassen in der Verantwortung 

Der Städteverband und der Gemeindeverband unterstützen ausdrücklich die am Dienstag im Ständerat diskutierte Forderung, wonach die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung festgelegten Beiträge (Motion 18.3425) dringend auf Januar 2019 angepasst werden müssen. Die Krankenkassen sollen sich sowohl am generellen Kostenwachstum in der Pflege beteiligen, wie auch die MiGeL-Kosten wieder übernehmen. Zudem ist die Forderung aus dem Nationalrat, die Unterscheidung zwischen Selbst- und Personalanwendung fallenzulassen (Motion 18.3710), weiterzuverfolgen. 

 

Unabhängig vom Bundesverwaltungsgericht hat der Bundesrat die Möglichkeit, die Krankenkassenbeiträge auf dem Verordnungsweg anzupassen und weitere nötige rechtliche Anpassungen zu prüfen. Weiteres Zuwarten des Bundes verschärft die Situation lediglich und stellt nicht zuletzt für die auf Pflege angewiesenen Personen eine unhaltbare Situation dar. Weitere Evaluationen zur Zusammensetzung der MiGel-Kosten dürften vor allem hohe Administrationsaufwände auslösen und nur bedingt für zusätzliche Transparenz sorgen, wie sich dies das BAG erhofft. Über das Instrumentarium, solche Kostenanalysen vorzunehmen, verfügen in der Schweiz primär die Krankenkassen. Auch deshalb müssen sie in die Übernahme der MiGeL-Kosten eingebunden sein. 

 

Es braucht eine gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerungen 

Das aktuelle Seilziehen um die Kostenübernahme bei den MiGeL steht für Städte und Gemeinden stellvertretend für die generell ungelösten Fragen in Bezug auf die steigende Kostenentwicklung in der Pflege. Bei der Übernahme der Pflegekosten stehen alle in der Verantwortung. Es braucht deshalb eine neue, gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerungen durch alle in der Gesetzgebung der Pflege festgehaltenen Kostenträger. Die Städte und die Gemeinden teilen deshalb auch die positive bundesrätliche Einschätzung der im Sommer 2018 abgeschlossenen Evaluation zur Pflegefinanzierung nicht. Im Gegenteil: Der stetig zunehmenden Belastung der kommunalen Ebene im Pflegebereich muss nachhaltig entgegengewirkt werden, etwa indem Massnahmen, die im Bericht «Perspektiven in der Langzeitpflege» beschrieben werden, auch vom Bund weiterverfolgt werden.

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