Postauto-Rückzahlung: Städte müssen vollumfänglich entschädigt werden
Der Schweizerische Städteverband begrüsst das Ergebnis der Untersuchungen und der Rahmenvereinbarung über die Rückzahlung der von Postauto zwischen 2007 und 2015 unrechtmässig bezogenen Subventionen grundsätzlich. Ebenfalls einverstanden ist er mit der anteilsmässigen Rückerstattung der überzogenen Gewinnmargen in den Jahren 2016 bis 2018. Die am Freitag publik gemachte Vereinbarung des Bundesamts für Verkehr, der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs sowie der Postauto AG orientiert sich an den Grundsätzen Verantwortung und Umsetzbarkeit. Der Städteverband geht davon aus, dass auch die Städte und Gemeinden für die nicht gerechtfertigten Zahlungen vollumfänglich entschädigt werden, die sie im Ortsverkehr und im Rahmen der Beiträge an die kantonalen Aufwendungen für den regionalen Personenverkehr geleistet haben. Die Kantone stehen in der Pflicht, hier die von ihnen in Anspruch genommene Vermittlerfunktion transparent und fair auszuüben. Die Städte und Gemeinden sind in die Prozesse einzubeziehen, in denen die Kantone über Art und Weise der Rückerstattung der von Postauto zurückbezahlten Mittel an sie befinden.
Für die Finanzierung des öffentlichen Ortsverkehrs sind in der Regel die Kantone sowie die Städte und Gemeinden zuständig. Zudem leisten in vielen Kantonen die Städte und Gemeinden Beiträge an die vom Kanton zu tragenden Leistungen für den regionalen Personenverkehr. Dort ist dieser eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Kanton, Städten und Gemeinden. Der Kostenteiler kann sich dabei an der Güte der Erschliessung, der Einwohnerzahl oder an anderen Kriterien orientieren. Die gesamten Aufwendungen von Städten und Gemeinden für den Betrieb des öffentlichen Verkehrs belaufen sich gemäss Erhebungen des Bundesamts für Statistik auf etwas mehr als eine Milliarde Franken pro Jahr.