Städte appellieren an Arbeitgeber: Ohne Homeoffice droht ein Verkehrschaos
Der öffentliche Verkehr erhöht seine Kapazitäten in der kommenden Zeit schrittweise wieder. Gleichzeitig müssen aber Sicherheitsabstände gewahrt bleiben. Der Schweizerische Städteverband plädiert dafür, so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie möglich noch weiterhin zuhause arbeiten zu lassen und so die Verkehrsströme in den Spitzenzeiten weiterhin einzudämmen. Nur so wird es möglich sein, nach der Öffnung aller Läden, obligatorischen Schulen, Märkte, Museen, Bibliotheken und Restaurants am 11. Mai temporäre Überlastungen des Verkehrssystems zu vermeiden. Anhaltendes Homeoffice gestattet es, die Verkehrsspitzen zu brechen und den öffentlichen Verkehr so abzuwickeln, dass er bei den Pendlerinnen und Pendlern wieder Akzeptanz findet. Dies ist dann der Fall, wenn die Fahrgastdichte nicht zu gross wird. Fehlt diese Akzeptanz, droht zudem eine zusätzliche Belastung der Strassen durch Personen, die für ihren Arbeitsweg das Auto statt wie üblich Bahn und Bus benützen.
In der Mobilität ist nicht nur Vorsorge zu treffen, sondern auch die Vergangenheit zu bewältigen: Seit Wochen sind die Frequenzen im öffentlichen Orts- und Agglomerationsverkehr aufgrund der Empfehlung des Bundes, «unnötige Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr zu vermeiden», massiv eingebrochen, was zu grossen Einnahmenverlusten führt. Dafür sind die Städte als (Mit-)Bestellerinnen des öffentlichen Orts- und Agglomerationsverkehrs sowie die Verkehrsbetriebe, die sich in ihrem Besitz befinden, vom Bund zu entschädigen.
Eine Beschränkung dieser Entschädigungen allein auf die anderen Bestandteile des Systems öffentlicher Verkehr (Fern-, Regionalverkehr) ist für die Städte nicht akzeptabel. Es würde sich dabei um eine Ungleichbehandlung handeln, da sie und ihre Verkehrsbetriebe durch die vom Bund angeordneten Massnahmen in gleicher Weise tangiert waren wie die Kantone als Besteller der Regionalverkehrs sowie die übrigen Verkehrsunternehmen. Es darf dabei auch keine Rolle spielen, dass bei vielen städtischen Verkehrsbetrieben nur Leistungsvereinbarungen mit Kantonen bestehen und die Städte mitbezahlen, der Bund aber nicht. Schliesslich müssen alle Verkehrsbetriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform, an den Entschädigungen für Kurzarbeit teilhaben können, also auch die Verkehrsunternehmen in städtischem Besitz.