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Schutzkonzepte für die öffentliche Verwaltung und für Insfrastrukturanlagen

6. Mai 2020 – Städte und Gemeinden sind derzeit daran, Schutzkonzepte für die öffentliche Verwaltung und für ihre Infrastrukturanlagen zu entwickeln oder bestehende Konzepte zu überprüfen. Die Pflicht, ein Schutzkonzept zu erarbeiten, besteht auch für jene Betriebe der öffentlichen Verwaltung, die ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten.

Wegweisend für die Ausarbeitung der Schutzkonzepte sind die Mustervorlagen des Bundes und die jeweiligen kantonalen Vorgaben.

 

Eine Hilfestellung bietet auch die Branchenlösung des Vereins Arbeitssicherheit Schweiz, in dessen Trägerschaft sich der Schweizerische Städteverband engagiert. Der Verein bietet seinen Mitgliedern eine individuelle Unterstützung zum Aufbau eines Schutzkonzeptes an, die eine örtliche Analyse und die Ausarbeitung eines Vorschlages für den Betrieb umfasst. Mithilfe des Handbuchs «Betriebliche Pandemieplanung» des Vereins können Verwaltungen zudem Schutzkonzepte mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellen.

 

Zur Wiedereröffnung von Sportanlagen hat die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter ASSA ein Merkblatt für Städte und Gemeinden zusammengestellt. Es enthält nützliche Links, häufig gestellte Fragen und Antworten sowie konkrete Beispiele aus Gemeinden und Städte (Informationsschreiben, Schutzkonzepte Sportanlagen etc.). 
 

Für bediente Abfallsammelstellen und Recyclinghöfe hat Swissrecycling ein Standard-Schutzkonzept erstellt, das auf die lokale Situation angepasst werden kann. Für unbediente Sammelstellen sind weiterhin auch die Empfehlungen des BAFU vom 7. April 2020 zu beachten.

 

Eine nützliche Übersicht über die Schutzkonzepte der verschiedenen Branchenverbände hat die Stadt Chur auf ihrer Webseite zusammengestellt. Zudem hat die Stadt im Rahmen der Kampagne «Ich schütze dich und mich» auf www.coronachur.ch/gemeinde eine Vorlage für die Selbstdeklaration von Betrieben aufgeschaltet. Geschäfte können diese aufhängen und ihrer Kundschaft zeigen, welche Massnahmen sie zusätzlich zu den Branchenschutzkonzepten umsetzen. Dies soll das Vertrauen in die Betriebe stärken.

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