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Revision Energiegesetz: Gesamtheitliche Sicht erforderlich

15. Juli 2020 – Der Schweizerische Städteverband unterstützt die Zielsetzung des Bundesrats, das Schweizer Energiesystem nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten. Bei der Transformation des Energiesystems muss sichergestellt werden, dass sowohl die klima- und energiepolitischen Ziele als auch die Anforderungen an die Versorgungssicherheit erreicht werden. Die Weiterführung des bisherigen Systems, das lediglich erneuerbaren Strom fördert, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Notwendig sind eine gesamtheitliche Sicht und eine Förderung der erneuerbaren Energien unabhängig von der genutzten Technologie.

Der Städteverband begrüsst die Absicht des Bundesrats, mit einer Revision des Energiegesetzes die Erzeugung von erneuerbaren Energien im Inland zu stärken, um so die Ziele der Energiestrategie 2050 und das Klimaziel Netto-Null zu erreichen. Der Weiterführung der bestehenden sektor- und technologiespezifischen Förderung stehen die Mitglieder des Städteverbandes hingegen kritisch gegenüber. Das Energiegesetz (EnG) bietet die passende Basis, um eine technologieneutrale und sektorübergreifende Förderung zu definieren. Die bisherigen Zielvorgaben, welche sich lediglich auf den Sektor Strom beziehen, sind dementsprechend um Zielvorgaben zur Produktion von erneuerbaren Gasen und erneuerbarer Wärme zu ergänzen. Alle Förderungen betreffend die Produktion, Umwandlung und Speicherung von erneuerbarer Energie sind im EnG gemeinschaftlich zu definieren.

 

Stromproduktion aus KVA und ARA weiterhin fördern

Die Streichung der Förderung bei Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen ist für den Städteverband unverständlich. Die Begründung, wonach KVA/ARA kostendeckend über Gebühren finanziert seien, ist nicht korrekt. Abfall- und Abwassergebühren sind gemäss Gesetzgebung dafür zu verwenden, Abfall und Abwasser umweltgerecht und wirtschaftlich zu entsorgen. Die Abwärmenutzung für Stromerzeugung darf gemäss Preisüberwacher nicht über Gebühren finanziert werden. Ohne Förderung werden die Potenziale in den ARA und KVA zur Produktion von Strom nicht ausgeschöpft. Es ist sogar zu befürchten, dass bestehende Stromproduktionsanlagen nicht mehr ersetzt werden und die erzeugte Strommenge dadurch zurückgeht.

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