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Verordnung zum Covid-19-Gesetz im Kulturbereich
9. September 2020 – Der Städteverband und die Städtekonferenz Kultur (SKK) begrüssen ausdrücklich, dass die Kantone im Rahmen ihres kulturpolitischen Ermessens die Möglichkeit haben, den Geltungsbereich der Verordnung wie bisher entweder enger oder neu auch weiter zu fassen.
Sowohl eine Ausweitung auf Bildungsstätten im künstlerischen Bereich wie auch auf die Bücherproduktion und den Buchvertrieb sind wünschenswert. Das zusätzliche Anreizsystem, Transformationsprojekte zu unterstützen, um auf die neuen Verhältnisse reagieren zu können, wird ebenfalls positiv bewertet. Die Beschränkung auf Nothilfe für Kulturschaffende stellt den grössten Mangel in der neuen Verordnung dar. Das steuerbare Einkommen ausschliesslich des vorangehenden Jahres als Berechnungsgrundlage erachten Städteverband und SKK als problematisch: Hier wäre eine längere Frist wünschenswert.