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Ja zur elektronischen Identität, Nein zum Verhüllungsverbot

11. Januar 2021 – Die Schweizer Städte wollen die Chance packen, eine elektronische Identität auszustellen und ihre Digitalisierungsstrategien voranzutreiben. Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes fasste deshalb die Ja-Parole für die Abstimmung vom 7. März zum E-ID-Gesetz. Die Initiative für ein Verhüllungsverbot lehnt er hingegen ab.

Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz), gegen das ein «BürgerInnenkomitee» das Referendum ergriffen hat, soll die Schaffung einer elektronischen ID regeln. Heute herrscht diesbezüglich Wildwuchs: Private Anbieter wie z.B. Online-Shops benutzen diverse Verfahren, oft solche mit Benutzername und Passwort. Gesetzliche Rahmenbedingungen gibt es nicht. Mit dem E-ID-Gesetz würde sich dies verändern: Das Missbrauchsrisiko soll verringert, der Datenschutz verbessert werden. Die Identitätsprüfung erfolgte beim Bund, von ihm anerkannte Anbieter würden die E-ID ausstellen und für die technische Umsetzung sorgen. 

 

Als Anbieter kommen neben Privaten auch Städte in Frage. Da bereits heute viele Städte elektronisch Bürgerkonten anbieten, ist es naheliegend, dass sie den Service ausbauen und die Möglichkeit nutzen werden, auch eine E-ID auszustellen. Personen, die eine E-ID-wünschen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr wohl die Wahl haben, ob sie die digitale Identität von einem staatlichen oder einem privaten Anbieter ausstellen lassen wollen. Vor diesem Hintergrund teilt der Städteverband die Bedenken des Referendumskomitees nicht. Eine gesetzliche Regelung tut Not, da die Städte für die Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategien rasch klare Regelungen benötigen. Deshalb empfiehlt der Vorstand für die Abstimmung am 7. März ein Ja.

 

Generelles Verhüllungsverbot löst keine Probleme

Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes lehnt hingegen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab, über die ebenfalls am 7. März abgestimmt wird. Diese verlangt, dass an allen öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht nicht verhüllt werden darf. Die Initianten zielen in erster Linie darauf ab, Kleidungsstücke wie die Burka zu verbieten. Betroffen sind jedoch auch andere Formen der Gesichtsverhüllung. Der Schweizerische Städteverband lehnt die Initiative ab. Sie greift einerseits unnötig in die Autonomie der Kantone ein. Andererseits trägt ein generelles Verbot kaum zum Schutz der öffentlichen Ordnung bei. Dies zeigen Erfahrungen aus Städten, wo es immer wieder zu Demonstrationen oder gewalttätigen Ausschreitungen mit vermummten Personen kommt.

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