Städte fordern rasch eine neue, gemeindeverträgliche USR III
Nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III gilt es, keine Zeit zu verlieren: Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) erachten die USR III weiterhin als notwendig und fordern, dass der Bundesrat rasch eine neue Vorlage vorlegt. Denn die Reform mit der Abschaffung der Sonderbesteuerungsregeln an sich ist unbestritten. Eine neue Unternehmenssteuerreform muss die Städte und Gemeinden einbeziehen und folgende Elemente beinhalten:
-Sicherstellen, dass Städte und Gemeinden an den Ausgleichszahlungen des Bundes beteiligt werden.
-Beibehalten des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer bei 21,2 Prozent.
-Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer – dies wegen der erwarteten hohen Steuerausfälle und der potenziell grossen Mitnahmeeffekte.
-Erhalt des kommunalen Steuersubstrats – bspw. durch eine begrenzte Entlastung bei der Dividendenbesteuerung sowie durch Einschränkungen bei den Steuerabzügen bei der Patentbox, z.B. für Software.
Damit kann die USR III den drei ursprünglich vom Bundesrat formulierten Zielen – Erhalt der Standortattraktivität, internationale Akzeptanz, Ergiebigkeit – Rechnung tragen. Die Attraktivität des Unternehmensstandorts hängt nämlich wesentlich von städtischen Leistungen ab, für deren Bereitstellung die Städte auf genügend Steuereinnahmen angewiesen sind.