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Wirtschaftliche Unterstützung: Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe und Armut

26.02.2021 – Kurzarbeitsentschädigung , Erwerbsersatz, Befristete Verlängerung des Anspruchs auf ALV-Taggelder, Erwerbsersatz , Covid-19-Kredite, Härtefälle, Mieten und Mietreduktion.

Die Coronakrise erhöht das Risiko der Arbeitslosigkeit enorm, besonders auch in städtischen Gebieten. Ganze Branchen wie etwa das Gastgewerbe, Kulturschaffende und viele mehr, sind aktuell in ihrer Existenz gefährdet. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS schätzt, dass die Zahl der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger um über 20 Prozent ansteigen wird. Der Sozialhilfe als letztes soziales Auffangnetz droht die Überlastung. Die Folgen wären für die Städte fatal: Sie tragen nicht nur die finanziellen Mehrkosten in der Sozialhilfe, sondern sind auch direkt mit den gesellschaftlichen Folgen konfrontiert. Das Armutsrisiko steigt und Armutsbetroffene haben ein grosses Risiko, an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden.

 

Position: Der Städteverband unterstützt alle Massnahmen, welche darauf zielen, den wirtschaftlichen Schaden tief zu halten, Unternehmen und Arbeitnehmende zu unterstützen, Arbeitsplätze zu erhalten und somit Arbeitslosigkeit und Armut zu verhindern und die Anzahl von Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger möglichst nicht ansteigen zu lassen. Es braucht genügend finanzielle Unterstützung und soziale Auffangnetze für Personen, denen Armut und Sozialhilfe drohen. Der Städteverband fordert, dass alle die folgenden Massnahmen bis zum Ende der Pandemie aufrechterhalten werden müssen bzw. im Fall der Kultur bis zu einem geglückten Neustart.

 

Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlt den Arbeitgebern einen Teil der Lohnkosten für deren Arbeitnehmerinnen, die von Kurzarbeit betroffen sind. Bis Ende März 2021 gilt ein vereinfachtes Verfahren. Zudem wurde die KAE erweitert, so dass tiefe Einkommen bis zu 100% anstatt nur 80% ihres Lohnes entschädigt erhalten. Das Instrument der KAE hilft, das Arbeitnehmern in prekären Branchen nicht sofort die Kündigung ausgesprochen wird. 

 

Position des Städteverbandes: Die Kurzarbeitsentschädigung ist zweifelsohne eine der wichtigsten Massnahmen, um negative Folgen abzuschwächen. Sie verhindert Entlassungen und entlastet mittelfristig die Sozialwerke sowie längerfristig die Städte, welche die sozialen Folgen der Arbeitslosigkeit besonders spüren werden. Der Städteverband unterstützt deshalb jegliche Bestrebungen, Gesuche zur Kurzarbeit zu vereinfachen und diese grosszügig abzuhandeln. Insbesondere die vollständige Entschädigung der tiefen Einkommen ist für die Städte wichtig, da so verhindert wird, dass betroffene Haushalte von der Sozialhilfe ergänzend unterstützt werden müssen, weil sie mit 80% ihres Einkommens nicht in der Lage sind ihre Existenz zu sichern.

 

Der Städteverband hatte ausserdem gefordert, dass ausdrücklich auch Gesuchen um Kurzarbeit von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern stattgegeben wird, was zunächst nicht der Fall gewesen war. Sektorspezifisch wurden inzwischen Gelder gesprochen, jedoch ausserhalb der Arbeitslosenversicherung. 

 

Erwerbsersatz (EO)

Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende haben unter Umständen Anrecht auf einen Erwerbsersatz, wenn sie aufgrund der Schutzmassnahmen nicht oder weniger arbeiten können. Gründe sind z.B. Kinderbetreuung bei geschlossenen Schulen oder Kitas, Quarantäne oder Zugehörigkeit zur Risikogruppe. Selbständige können zudem EO geltend machen, wenn ihr Unternehmen auf behördliche Anordnung hin geschlossen worden ist oder wenn der Lohn um über 40 Prozent zurückging.

 

Position des Städteverbandes: Der Städteverband unterstützt diese Massnahme. Selbstständigerwerbende haben ein erhöhtes Risiko, durch die Maschen des sozialen Netzes zu fallen. Besonders problematisch ist, dass sie für den Bezug von Sozialhilfe zuerst das Vermögen aufbrauchen müssen. So müsste z.B. ein selbstständiger Taxifahrer sein Auto verkaufen. Deshalb ist es zentral, dass Selbstständigerwerbende möglichst gut durch vorgelagerte Sozialleistungen abgesichert werden.

 

Befristete Verlängerung des Anspruchs auf ALV-Taggelder

Die Anspruchsberechtigung für die ALV wurde verlängert; arbeitslose Personen hatten vorübergehend Anrecht auf zusätzlich 120 Taggelder während der ersten Welle bis Juli 2020. Damit werden erwerbslose Personen, denen die Aussteuerung droht, länger in der ALV gehalten, statt dass sie (unter Umständen) in die Sozialhilfe abrutschen. Der Bundesrat schlägt vor, diese Massnahme wieder aufzunehmen und im Covid-19-Gesetz zu verankern Das Parlament beschliesst dies in der März-Session.

 

Position des Städteverbandes: Der Städteverband begrüsst diese Massnahme sehr und fordert, sie in das Covid-19-Gesetz aufzunehmen. Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung sind während der Pandemie auf jeden Fall zu vermeiden, um zu verhindern, dass die Betroffenen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

 

Covid-19-Kredite

Mit den Covid-19-Krediten konnten von Massnahmen betroffene Unternehmen relativ einfach zinslose Kredite beantragen, falls sie in einen Liquiditätsengpass kamen. Der Kredit umfasste max. 10% des Jahresumsatzes bzw. max. 20 Mio. Franken. Die Unternehmen mussten u.a. nachweisen, dass sie aufgrund der Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erlitten haben. Die Kredite wurden vom Bund abgesichert

Die Massnahme wirkte zwischen dem 26. März und dem 31. Juli 2021. Der Bundesrat ist in der Vorbereitung zur Wiederaufnahme des Kreditprogramms.

 

Position und Forderung des Städteverbandes: Es ist zwingend notwendig, dass die Kredite reaktiviert werden. Der Städteverband teilt damit die Forderung namhafter Ökonomen und Expertinnen, welche eine Wiederaufnahme des Kreditprogrammes als bewährte und effiziente Unterstützungsmassnahme für die Wirtschaft erachten.

 

Härtefälle

Die Massnahme gilt bis auf Weiteres. Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden und einen Umsatzrückgang geltend machen können, gelten als Härtefall. Die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes bzw. 750’000 Franken je Unternehmen erhöht. Das Parlament wird im Rahmen von Änderungen des Covid-19-Gesetzes in der Frühlingsession 2021 befinden, ob es dem Antrag des Bundesrats folgt, der verlangt, dass die Beiträge von auf 10 Milliarden Franken (Kantone und Bund zusammen) verdoppelt werden.

Position und Forderung des Städteverbandes: Der Städteverband steht klar hinter der Unterstützung für die leidenden Unternehmen. Eine rasche Umsetzung ist nötig. Viele Betriebe in den Städten sind von den Schliessungen betroffen und drohen, Konkurs zu gehen. Es ist deshalb zentral, dass der Bund sie finanziell unterstützt, zumal sie unverschuldet in eine missliche Lage geraten sind. Der Städteverband ist der Ansicht, dass der Bund A-fonds-perdu-Beiträge in einem angemessenen Umfang bereitstellen muss. Er begrüsst deshalb sehr, dass der Bundesrat vorschlägt, im Covid-19-Gesetz die Unterstützungsmassnahme zu verankern und zu erhöhen.

 

Mieten und Mietreduktion

Für das Gewerbe sind die Mieten ein bedeutender Ausgabenposten und somit ein grosser Treiber für allfällige Konkurse. Diverse Forderungen wurden laut, dass auch HauseigentümerInnen einen Anteil an der Krise leisten und die Mieten teilweise erlassen oder zumindest aufgeschoben werden. Ein freiwilliges Entgegenkommen der HauseigentürmerInnen kam nicht im erhofften Umfang zu Stande. Parlamentarische Vorstösse zu einem Covid-19-Geschäftsmietegesetz sind vom Parlament bislang abgelehnt worden. Im Gespräch ist nun eine Fristverlängerung bei ausstehenden Mietzinsen oder Nebenkosten auf 90 statt 30 Tage sowie ein Verbot, die Mietverträge während des Lockdowns bzw. in den sechs darauffolgenden Monaten danach mit solchen Geschäften zu kündigen, die von behördlichen Schliessungen betroffen waren. Das Parlament diskutiert in der Frühjahrssession 21, diese beiden Punkte ins Covid-19-Gesetz aufzunehmen.

 

Position des Städteverbandes: Für die Städte wäre eine Lösung in der Mietproblematik angezeigt. Rund 80 Prozent der Städte haben selber Massnahmen ergriffen zugunsten der Geschäftsmieterinnen und Mieter. Die Aufwände müssen jedoch besser verteilt werden, und auch die Eigentümerinnen und Eigentümer ihren Beitrag leisten.  Der Städteverband unterstützte denn auch die Vorstösse zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz, das vom Parlament danach abgelehnt wurde. Die für die Frühlingssession vorgeschlagenen Punkte unterstützt der Städteverband. Als wirkungsvolle Hilfe ist es jedoch für betroffene Unternehmen nicht ausreichend.

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