Für eine gemeindeverträgliche Unternehmenssteuerreform – Erwartungen der Städte an eine neue Vorlage
Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) haben bereits am Abstimmungssonntag rasch eine neue gemeindeverträgliche Unternehmenssteuerreform gefordert. Ohne dies ist das Vertrauen in eine neue Vorlage nicht zu gewinnen. Der Vorstand des Städteverbandes hat an seiner Sitzung vom 6. März seine Erwartungen an die Steuervorlage 17 – so die Bezeichnung der neuen Vorlage über die Unternehmensbesteuerung – formuliert:
-Rasches Vorgehen: Der Vorstand begrüsst, dass der Bundesrat unverzüglich eine neue Vorlage über die Unternehmensbesteuerung aufgleisen will. Die Abschaffung der Sonderstatus ist unbestritten und für die betroffenen Unternehmen sowie auch für Kantone, Städte und Gemeinden braucht es rasch Rechts- und Planungssicherheit.
-Einbezug von Städten und Gemeinden: Der Vorstand erachtet es als unverständlich und nicht sachgerecht, dass Bund und Kantone weiterhin an einem Steuerungsorgan ohne Städte und Gemeinden festhalten. Immerhin wurden Städte und Gemeinden zu einer Anhörung über das weitere Vorgehen zur Steuervorlage 17 eingeladen. Die Städte sind bereit, konstruktiv mitzuarbeiten.
-Tiefere Steuerausfälle: Für den Vorstand soll die zinsbereinigte Gewinnsteuer nicht mehr in einer neuen Steuervorlage figurieren. Weiter soll die Patentbox gemäss der Botschaft des Bundesrates definiert werden (ohne explizite Erwähnung von Software). Aufwände für Forschung und Entwicklung sollen zu lediglich 100 Prozent abgezogen werden. Zugleich soll eine Entlastungsgrenze für beide Instrumente in der Grössenordnung zwischen 60 und 80 Prozent vorgesehen werden.
-Höhere Gegenfinanzierung: Der Vorstand spricht sich für eine Dividendenbesteuerung von mindestens 70 Prozent aus.
-Mehr Transparenz: Für den Vorstand müssen die Eckwerte der Verordnungen zur Umsetzung der Steuervorlage vorgängig bekannt sein. Weiter sind die Kantone aufgefordert, die jeweilige Umsetzung ebenfalls zu diesem Zeitpunkt offen zu legen, damit klar ist, womit zu rechnen ist.
-Kompensation für Städte und Gemeinden: Der Vorstand fordert, dass die Kantone gesetzlich aufgefordert werden, die betroffenen Städte und Gemeinden an den Ausgleichszahlungen des Bundes zu beteiligen. Dazu soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf mindestens 21,2 Prozent festgesetzt werden.
Der SSV-Vorstand ist überzeugt, dass nur auf dieser Basis ein mehrheitsfähiger Kompromiss ausgearbeitet werden kann. Die unbestrittene Abschaffung der Sonderbesteuerungsregelung wird transparenter und berechenbarer abgefedert als mit der bisherigen Vorlage. Mit Blick auf den interkantonalen Steuerwettbewerb sind diese Leitplanken wichtig. Zugleich lassen sich die vom Bundesrat definierten Ziele der Reform – internationale Akzeptanz, kompetitive Steuerbelastung und ergiebige Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden – erreichen.