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Steuervorlage 17: Höherer Kantonsanteil zur Entschädigung von Städten und Gemeinden

11. Dezember 2017 – Die Steuervorlage 17 geht in die richtige Richtung. Nachgebessert werden muss aber in zwei Punkten: Der Kantonsanteil an den Bundessteuern ist auf 21,2 Prozent zu erhöhen. Und es muss gesichert sein, dass damit auch Städte und Gemeinden für ihre Steuerausfälle entschädigt werden. Das sind die Kernforderungen der Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD), die der Vorstand des SSV heute verabschiedet hat.

Die vom Bundesrat präsentierte Steuervorlage 17 trägt auch die Handschrift der Städte und Gemeinden. Der SSV und die KSFD beurteilen die Steuervorlage 17 insgesamt positiv und zeigen sich in ihrer Stellungnahme zufrieden, dass einige städtische Anliegen aufgenommen worden sind. So enthält die Vorlage eine bessere Gegenfinanzierung durch die Erhöhung und Harmonisierung der Dividendenbesteuerung. Weiter unterstützen die Städte den ehrgeizigen Fahrplan des Bundesrates. Denn die Reform der Unternehmensbesteuerung ist nach wie vor nötig und dringend. Zwei wesentliche Punkte gilt es aus Sicht von SSV und KSFD indes anzupassen.

 

Höherer Kantonsanteil – gesicherte Entschädigung der Städte

So ist es zum einen unverständlich, weshalb der Bundesrat in seiner Vorlage – entgegen der Empfehlung des Steuerungsorgans – den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21,2 auf 20,5 Prozent gesenkt hat. Damit stehen weit weniger Mittel zur Entschädigung der kantonalen und kommunalen Ebene zur Verfügung.


Umsetzung in den Kantonen entscheidend

Städte und Gemeinden haben zum anderen immer wieder gefordert, dass die Kantone mittels einer verbindlich formulierten Klausel dazu angehalten werden, auch die betroffenen Gemeinden zu entschädigen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung einer «Berücksichtigung» der Gemeinden trägt diesem Anliegen nur ungenügend Rechnung. Um sicherzustellen, dass die Ausgleichszahlungen des Bundes auch zur Entschädigung der Steuerausfälle der kommunalen Ebene verwendet werden, fordern SSV und KSFD daher, dass die Kantone in einer Bestimmung aufgefordert werden, die Folgen der Steuerreform angemessen «abzugelten».

Im Übrigen präsentiert sich die Steuervorlage 17 ausgewogener als die USR III und trägt auch der Gegenfinanzierung Rechnung. Damit dies so bleibt, ist das Parlament aufgefordert, Mass zu halten und dem Vorschlag des Bundesrates mit den erwähnten Anpassungen zu folgen. Die Kantone sind angehalten, ihre Umsetzungsprojekte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu erarbeiten und frühzeitig vorzulegen, damit die Folgen der Steuerreform auch für Städte und Gemeinden abschätzbar werden. Nur so kann die Steuervorlage 17 gelingen.

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