Städteverband sagt Nein zur No Billag-Initiative
Für den SSV-Vorstand ist klar: Die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren, welche die No Billag-Initiative fordert, hätte einen medienpolitischen Kahlschlag zur Folge. Neben der SRG wären auch zahlreiche regionale Radio- und Fernsehstationen in ihrer Existenz bedroht. Damit würde nicht nur die Medienvielfalt geschwächt; auch die Berichterstattung über kommunale Themen aus verschiedenen Landesgegenden wäre nicht mehr gewährleistet. Zudem trägt eine Gebührenfinanzierung aus Sicht des SSV wesentlich zur Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen bei. Würden diese, so wie es die Initiative will, künftig gänzlich privat finanziert, wäre eine unabhängige öffentliche Meinungsbildung in Gefahr.
Insbesondere die SRG, die zu rund 75 Prozent mit Gebühren finanziert wird, wäre von einem Ja zur Initiative fundamental betroffen. Ihr derzeitiges Angebot in der Information, im Sport, bei der Kultur und der Unterhaltung wäre grösstenteils nicht mehr finanzierbar. Dies gilt ganz ausgeprägt für die Angebote aus der französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Schweiz. Deren Sender RTS, RSI und RTR profitieren heute überproportional von den Gebührengeldern – ein demokratiepolitisch besonders wichtiger Ausgleich.
Wichtige kulturpolitische Rolle der SRG
Für die Städte ist auch die kulturpolitische Rolle der SRG ein starkes Argument gegen die No Billag-Initiative. Die SRG unterstützt Schweizer Filmfestivals und engagiert sich als Co-Produzentin von Schweizer Filmen. Sie ist Partnerin von Musikfestivals sowie weiteren kulturellen Anlässen und fördert das Schweizer Musikschaffen, beispielswiese indem ein bestimmter Anteil an Schweizer Musik gespielt wird. Ein Ja zur No Billag-Initiative hätte gravierende Auswirkungen auf den Schweizer Kulturplatz.
Ja-Parole zur Neuen Finanzordnung 2021
Zusätzlich zur Nein-Parole zur No Billag-Initiative fasste der SSV-Vorstand die Ja-Parole zur neuen Finanzordnung 2021. Damit sollen für den Bund die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer bis 2035 gesichert werden. Bisher war die Kompetenz zur Erhebung dieser beiden Steuern bis Ende 2020 befristet.