KSFD-Mitgliederversammlung 2022: Umsetzung der OECD-Steuerreform in der Schweiz
Der Bundesrat schlägt vor, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Die Vernehmlassung endete am 20. April 2022. Im Hinblick auf die Botschaft, welche voraussichtlich im Juni 2022 erwartet wird, thematisierte die KSFD die Umsetzung der OECD-Steuerreform an ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung.
Finanzielle Beteiligung der Städte und mehr Transparenz gefordert
Der Schweizerische Städteverband (SSV) und die KSFD begrüssen grundsätzlich die Umsetzung der OECD-Steuerreform in der Schweiz. In ihrer gemeinsamen Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung fordern sie aber eine Beteiligung der Städte an den Mehreinahmen durch die Ergänzungssteuer. Zusätzlich fordern der SSV und KSFD, dass die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die drei Staatsebenen einer Auslegeordnung unterzogen werden. Nur so ist es möglich, eine zielkonforme Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung zu garantieren und eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Gastreferate: Perspektiven der Kantone und aktueller Stand der Umsetzung
An der KSFD-Mitgliederversammlung hielt Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), das Schlusswort. Fabian Baumer, Vizedirektor der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), präsentierte den aktuellen Stand nach der Vernehmlassung im Hinblick auf die Botschaft. Nathalie Fontanet, Staatsrätin des Kantons Genf und Vizepräsidentin der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), gab einen Einblick zu den Perspektiven der Kantone.